Die Beratungen zur Deckung des Bedarfs an Kindergarten- und
Krippenplätzen für künftige Jahre sind in der Schul-, Jugend- und
Sozialausschusssitzung am 29.11.2016 aufgenommen worden. Es wurde vereinbart,
einen Arbeitskreis „Kita-Bedarfsdeckung 2017/18“ zu gründen, um mit Hilfe
weiterer Recherchen und Ortsbesichtigungen unter Beteiligung der Kitas und des
Familienservicebüros sowie der Ratsfraktionen die Frage des Bedarfs an weiteren
Kita-Plätzen zu beantworten und Lösungsmöglichkeiten zu konkretisieren. Eine
erste Sitzung des Arbeitskreises hat am 20.12.2016 stattgefunden.
Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird im Wesentlichen
auf das als Anlage beigefügte Protokoll der Arbeitskreissitzung verwiesen.
Ergänzend
ist festzustellen, dass bei der favorisierten Variante „Teilerhalt der
Giebel-/Seitenfassade mit Erweiterung der Villa Lehmann“ ein Ausbaupotenzial im
Dachgeschoss besteht, welches für eine Kita-Nutzung eher nicht sinnvoll
erscheint. Zu einer möglichen Dachgeschossnutzung ergeht daher eine gesonderte
Beschlussvorlage.
Die Kosten- und Finanzierungsplanung für die favorisierte
Variante „Teilerhalt der Giebel- und Seitenfassade mit Erweiterung der Villa
Lehmann und Anbau eines zweiten Gruppenraumes ergibt sich wie folgt:
661.000 € Gesamtkosten brutto
103.000 € Kostenübernahme Bischöfliches Generalvikariat für
zweiten Gruppenraum
84.000 €
beantragter Landeszuschuss zur Schaffung von 7 Krippenplätzen
474.000 €
158.000 € Kostenbeteiligung Schüchtermann-Klinik
316.000 € Eigenanteil Gemeinde
In diesem Eigenanteil sind allerdings Kosten für die
Erneuerung des Dachstuhls enthalten, die anteilig auf eine mögliche
Dachgeschossnutzung (Ausbau) umzulegen sind (s. gesonderte Beschlussvorlage).
Zur Finanzierung der Kita-Maßnahme wird daher vorgeschlagen,
in die Haushaltspläne 2017 und 2018 je einen Kostenanteil von 150.000 €
einzustellen.
Beschlussvorschlag:
1.
Ein
Bedarf zu Schaffung einer neuen, altersgemischten Gruppe wird erkannt. Bei der
Planung der Räumlichkeiten ist schon jetzt darauf zu achten, dass ggf. bei
einem späteren Bedarf eine Umwandlung in eine Krippengruppe (für 15 Kinder)
oder in eine „Ü-3-Regelgruppe“ (für 25 Kinder) vorgenommen werden kann.
2.
Präferenz
hat dabei ein Teilabbruch der Villa Lehmann, Ulmenallee 5, mit Schaffung eines
zweiten Gruppenraumes zum Umzug einer Regelgruppe von der Kita St. Elisabeth.
Die durch diesen Umzug entstehenden Mehrkosten sind vom Bischöflichen
Generalvikariat zu übernehmen; eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung
liegt vor.
Für den seitens der Gemeinde Bad Rothenfelde
zu übernehmenden Kostenanteil werden in die Haushaltspläne 2017 und 2018
jeweils Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt.
3.
Bis
zur Inbetriebnahme der neuen altersgemischten Gruppe ist der zurzeit auf dem
KiTa-Grundstück St. Elisabeth aufgestellte Container weiter zu nutzen. Eine
entsprechende Verlängerung der Betriebserlaubnis sowie der Baugenehmigung für
diesen KiTa-Container sind zu beantragen (Verlängerung voraussichtlich bis 31.12.2017).
4.
Ein
Parallelangebot der Ev.-luth. Kirche zur kurzfristigen Bedarfsdeckung (durch
Ausbau bzw. strukturelle Veränderungen an den Standorten Brunnenstr. und / oder
Versmolder Str.) bleibt abzuwarten.
5.
Grundsätzlich
ist bei der Kita-Planung darauf zu achten, dass beide Träger ausgewogen
berücksichtigt werden.