Betreff
Deckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen für künftige Jahre durch Errichtung zusätzlicher Gruppenräume im Bereich der "Villa Lehmann", Ulmenallee 5
Vorlage
X/2017/065
Art
Beschlussvorlage

Die Beratungen zur Deckung des Bedarfs an Kindergarten- und Krippenplätzen für künftige Jahre sind in der Schul-, Jugend- und Sozialausschusssitzung am 29.11.2016 aufgenommen worden. Es wurde vereinbart, einen Arbeitskreis „Kita-Bedarfsdeckung 2017/18“ zu gründen, um mit Hilfe weiterer Recherchen und Ortsbesichtigungen unter Beteiligung der Kitas und des Familienservicebüros sowie der Ratsfraktionen die Frage des Bedarfs an weiteren Kita-Plätzen zu beantworten und Lösungsmöglichkeiten zu konkretisieren. Eine erste Sitzung des Arbeitskreises hat am 20.12.2016 stattgefunden.

 

Hinsichtlich der Sachverhaltsdarstellung wird im Wesentlichen auf das als Anlage beigefügte Protokoll der Arbeitskreissitzung verwiesen.

 

Ergänzend ist festzustellen, dass bei der favorisierten Variante „Teilerhalt der Giebel-/Seitenfassade mit Erweiterung der Villa Lehmann“ ein Ausbaupotenzial im Dachgeschoss besteht, welches für eine Kita-Nutzung eher nicht sinnvoll erscheint. Zu einer möglichen Dachgeschossnutzung ergeht daher eine gesonderte Beschlussvorlage.

 

Die Kosten- und Finanzierungsplanung für die favorisierte Variante „Teilerhalt der Giebel- und Seitenfassade mit Erweiterung der Villa Lehmann und Anbau eines zweiten Gruppenraumes ergibt sich wie folgt:

 

661.000 € Gesamtkosten brutto

103.000 € Kostenübernahme Bischöfliches Generalvikariat für zweiten Gruppenraum

  84.000 € beantragter Landeszuschuss zur Schaffung von 7 Krippenplätzen

474.000 €

158.000 € Kostenbeteiligung Schüchtermann-Klinik

316.000 € Eigenanteil Gemeinde

 

In diesem Eigenanteil sind allerdings Kosten für die Erneuerung des Dachstuhls enthalten, die anteilig auf eine mögliche Dachgeschossnutzung (Ausbau) umzulegen sind (s. gesonderte Beschlussvorlage).

 

Zur Finanzierung der Kita-Maßnahme wird daher vorgeschlagen, in die Haushaltspläne 2017 und 2018 je einen Kostenanteil von 150.000 € einzustellen.

  

  


Beschlussvorschlag:

 

1.       Ein Bedarf zu Schaffung einer neuen, altersgemischten Gruppe wird erkannt. Bei der Planung der Räumlichkeiten ist schon jetzt darauf zu achten, dass ggf. bei einem späteren Bedarf eine Umwandlung in eine Krippengruppe (für 15 Kinder) oder in eine „Ü-3-Regelgruppe“ (für 25 Kinder) vorgenommen werden kann.

2.       Präferenz hat dabei ein Teilabbruch der Villa Lehmann, Ulmenallee 5, mit Schaffung eines zweiten Gruppenraumes zum Umzug einer Regelgruppe von der Kita St. Elisabeth. Die durch diesen Umzug entstehenden Mehrkosten sind vom Bischöflichen Generalvikariat zu übernehmen; eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung liegt vor.

Für den seitens der Gemeinde Bad Rothenfelde zu übernehmenden Kostenanteil werden in die Haushaltspläne 2017 und 2018 jeweils Mittel in Höhe von 150.000 € eingestellt.

3.       Bis zur Inbetriebnahme der neuen altersgemischten Gruppe ist der zurzeit auf dem KiTa-Grundstück St. Elisabeth aufgestellte Container weiter zu nutzen. Eine entsprechende Verlängerung der Betriebserlaubnis sowie der Baugenehmigung für diesen KiTa-Container sind zu beantragen (Verlängerung voraussichtlich bis 31.12.2017).

 

4.       Ein Parallelangebot der Ev.-luth. Kirche zur kurzfristigen Bedarfsdeckung (durch Ausbau bzw. strukturelle Veränderungen an den Standorten Brunnenstr. und / oder Versmolder Str.) bleibt abzuwarten.

5.       Grundsätzlich ist bei der Kita-Planung darauf zu achten, dass beide Träger ausgewogen berücksichtigt werden.