Die bisher gültige Aufwandsentschädigungssatzung datiert vom 31.05.2012. Veränderungen z.B. bei der Anzahl der Stellvertretenden Bürgermeister sowie Berücksichtigung von Sitzungen der Baumschutz- und Verkehrskommission machen satzungsrechtliche Anpassungen notwendig.
In der aktuellen Satzung ist noch eine Aufwandsentschädigung für den/die 3. Stellv. Bürgermeister/in in Höhe von 45 €/mtl. berücksichtigt. In der neuen Wahlperiode entfällt dieses Amt, es gibt nur noch zwei stellv. (ehrenamtliche) Bürgermeister.
Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag für den ehemaligen 3. Stellv. BGM wie folgt aufzuteilen:
30 € für den 1. Stellv. BGM und
15 € für die 2. Stellv. Bürgermeisterin).
Die Zahlung von Sitzungsgeldern für die Baumschutz- und Verkehrskommission sind in § 3 Satz 1 der neu zu beschließenden Satzung aufgenommen.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über Aufwandsentschädigungen, Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall für ehrenamtlich Tätige wird in der beigefügten Fassung beschlossen.