Betreff
Neuwahl der Schiedsperson
Vorlage
X/2017/083
Aktenzeichen
Schiedsmann/tw
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 4 Abs. 1 des Nds. Gesetzes für gemeindliche Schiedsmänner wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde auf 5 Jahre gewählt. Die erstmalige Wahl von Herrn Nollmann erfolgte am 27.02.2002 (Wahlperiode 2002 – 2007), die Wiederwahl am 24.05.2017 (Wahlperiode 2007 – 2012) und die erneute Wiederwahl am 31.05.2012 (Wahlperiode 2012 – 2017).

 

Herr Nollmann stellt sich zur erneuten Wiederwahl zur Verfügung. 


Beschlussvorschlag:

 

Als ehrenamtliche Schiedsperson der Gemeinde Bad Rothenfelde wird Herr Helmut Nollmann, wh. Versmolder Str. 23, 49214 Bad Rothenfelde, für die Wahlperiode 2017 – 2022 wiedergewählt.