Betreff
Sportförderrichtlinie der Gemeinde Bad Rothenfelde; Anträge der Grünen-Ratsfraktion und der SPD-Ratsfraktion
Vorlage
X/2017/086
Aktenzeichen
Sportförderung
Art
Beschlussvorlage

Zu Ziffer 1:

 

Die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Bad Rothenfelde gilt ab dem 01.01.2015. Gefördert wird die Jugendarbeit der Bad Rothenfelder Vereine. Unter Berücksichtigung des Antrages der Grünen-Ratsfraktion wird der Zuschussbetrag pro Kind/Jugendlichen von bisher 6,00 auf 10,00 € erhöht. Die erhöhten Aufwendungen sind bereits im Haushaltsplanentwurf 2017 berücksichtigt, so dass nun noch die Sportförderrichtlinie geändert werden muss.

 

 

Zu Ziffer 2:

 

Für das von der SPD-Ratsfraktion beantragte Projekt sind im Haushaltsplan 2017 insgesamt 5.000 € eingestellt. Die weiteren Umsetzungsschritte sind in der Sitzung zu erarbeiten. Anhaltspunkte zum weiteren Verfahren bietet dazu der Antrag vom 30.01.2017.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Sportförderrichtlinie der Gemeinde Bad Rothenfelde (Antrag Grünen-Rats-fraktion)

 

Die Sportförderrichtlinie der Gemeinde Bad Rothenfelde wird wie folgt geändert:

 

„Der in Ziffer 2.1. aufgeführte Förderbetrag pro Kind bzw. Jugendlichen im Alter bis zu 18 Jahren wird ab dem 01.01.2017 von derzeit 6,00 auf 10,00 € festgesetzt.“

 

  1. Projekt zur Jugend- und Vereinsförderung (Antrag SPD-Ratsfraktion)

 

Die weiteren Umsetzungsschritte sind in der Sitzung zu erarbeiten.