Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB zum 1. Mal zu ändern, wurde am 15.12.2016 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/008/2016, TOP 3).

 

Am 06.04.2017 wurde der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange diente (Protokoll Nr. X/027/2017, TOP 7).

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ hat am 08.05.2017 stattgefunden. Der Aktenvermerk über die Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Email vom 15.05.2017 übersandt.

 

Zeitlich parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Zu den Anregungen, die in beiden Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 21.06.2016 ein Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr. X/039/2017, TOP 4). Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen und Hinweise vorgetragen, die zu einer Änderung des am 06.04.2017 im Gemeinderat beschlossenen Vorentwurfes geführt haben.

 

Der aus dem Vorentwurf übernommene Entwurf der v. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 20.07.2017 bis einschließlich 23.08.2017 öffentlich ausgelegen. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt den dazu unterbreiteten Abwägungsvorschlägen als Anlage beigefügt.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden anschließend gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt. 


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 A „Östlich der Eschstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB wird als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt..