Fortschreibung der Öffentlich-rechtlicher Vereinbarung
Im
letzten Jahr ist es durch die Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden
sowie dem Landkreis gelungen, dass in relativ kurzer Zeit eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung für den Breitbandausbau geschlossen werden konnte.
In
Bad Rothenfelde wurden die Übertragung der Aufgabe der Breitbandförderung auf
den Landkreis Osnabrück und der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung durch den Gemeinderat in der Sitzung am 20. Juni 2016 beschlossen.
Der
Punkt der „Beteiligung der Städte und Gemeinden“ ist seinerzeit allerdings
bewusst nicht abschließend geregelt worden. In den letzten Monaten ist diskutiert
worden, ob die Städte und Gemeinden Gesellschafter bei der TELKOS werden
sollen. Letztendlich ist in der Bürgermeisterkonferenz vereinbart worden, dass
die Städte und Gemeinden zunächst nicht Gesellschafter werden. Damit wird
verhindert, dass sich die kreisangehörigen Kommunen in den Anfangsjahren an
Verlusten der TELKOS beteiligen müssen. Mit dieser Absprache ist allerdings
nicht ausgeschlossen, dass die Städte und Gemeinden bei weiteren Ausbaustufen
nicht doch noch Gesellschafter der TELKOS werden können.
Durch
die Neufassung des § 3 wird sichergestellt, dass die Städte und Gemeinden
angemessen in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Dafür wird ein
„Steuerkreis Breitband“ gebildet. Ferner sieht der § 3 Regelungen für mögliche
Gewinnausschüttungen sowie für einen denkbaren Verkauf des Netzes vor.
Der
Kreistag hat die Anpassung der Vereinbarung in der Sitzung am 19. Juni 2017
beschlossen. Die Vereinbarung muss nunmehr auch in den Städten und Gemeinden
von den Räten beschlossen werden.
Konkret
ist folgende Neufassung vorgesehen: (siehe Anlage)
Beschlussvorschlag:
Die
Gemeinde Bad Rothenfelde stimmt der Anpassung (§ 3 Beteiligung der Städte und
Gemeinden) der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung des gemeinsamen
Breitbandausbaus im Landkreis Osnabrück zu.