Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann +
Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2016 und des Lageberichtes 2016 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der
Gemeinde Bad Rothenfelde vom 22. September 2017 liegt vor. Die Prüfung wurde in
der Zeit vom Juni bis September 2017 durchgeführt. Er ist nach einem
Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des
Ausschusses beigefügt.
Der Bestätigungsvermerk des
Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend
zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.
Abschließend heißt es: „Der
Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer
pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt
ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und
der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird
wirtschaftlich geführt.“
Der Rat der Gemeinde Bad
Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht festzustellen und
zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die
Verwendung der Gewinne zu beschließen.
Inhaltlich wird auf den
Beschlussvorschlag verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird
Þ der Jahresabschluss 2016 und der
Lagebericht 2016 festgestellt,
Þ der Betriebsleitung für das Jahr
2016 Entlastung erteilt.
Þ Der Jahresgewinn im Bereich
„Schmutzwasser“
lautet zunächst auf 137.285,02
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 37.487,96
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage 47.650,63
€.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 52.146,43
€
Þ Der Jahresgewinn
„Niederschlagswasser“
lautet zunächst auf 55.089,48
€.
Von der Summe sind folgende Beträge
abzuziehen:
Eigenkapitalzinsen 11.392,73
€,
Zuführung zur Erneuerungsrücklage
37.213,28 €.
Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von 6.483,47
€
Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt 48.880,69
€
werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.