Betreff
Abwasserbeseitigungsbetrieb-Jahresabschluss 2016-Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, Entlastungserteilung und Entscheidung über die Gewinnverwendung
Vorlage
X/2017/173
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes 2016 des Abwasserbeseitigungsbetriebes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 22. September 2017 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis September 2017 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (Anlage 5 des Berichtes) fasst das Ergebnis dahingehend zusammen, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.

 

Abschließend heißt es: „Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Der Eigenbetrieb wird wirtschaftlich geführt.“

 

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde hat den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht festzustellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung zu entscheiden und über die Verwendung der Gewinne zu beschließen.

 

Inhaltlich wird auf den Beschlussvorschlag verwiesen.

 


Beschlussvorschlag:

Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung wird

 

Þ der Jahresabschluss 2016 und der Lagebericht 2016 festgestellt,

 

Þ der Betriebsleitung für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Jahresgewinn im Bereich „Schmutzwasser“

     lautet zunächst auf                                                                                        137.285,02 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:                                                

     Eigenkapitalzinsen                                                                                           37.487,96 €,

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                               47.650,63 €.

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                        52.146,43 €

 

Þ Der Jahresgewinn „Niederschlagswasser“

     lautet zunächst auf                                                                                          55.089,48 €.

     Von der Summe sind folgende Beträge abzuziehen:

     Eigenkapitalzinsen                                                                                           11.392,73 €,     

     Zuführung zur Erneuerungsrücklage                                                              37.213,28 €.    

     Daraus ergibt sich ein Jahresgewinn von                                                          6.483,47 €

    

     Die Eigenkapitalzinsen von insgesamt                                                            48.880,69 €

     werden an den Haushalt der Gemeinde abgeführt.