Betreff
Wasserwerk-Jahresabschluss 2016- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes, Entlastungserteilung und Gewinnverwendung
Vorlage
X/2017/177
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Lageberichtes 2016 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 22. September 2016 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni bis September 2016 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.

 

Zum Lagebericht wird im Bericht (Seite 15) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind.

 

Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage 5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.

 

Der Rat der Gemeinde hat den Jahresabschluss 2016 und den Lagebericht festzu-

stellen und zugleich über die Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von 60.371,09 € zu entscheiden. 

 

 

Der Mindestgewinn für 2016 beträgt 49.744,33 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte in 2016 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 55.979,00 € berücksichtigt werden, sie wurde voll erwirtschaftet.

        

Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2016 erreicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad Rothenfelde vom

31. Dezember 2016 in der Fassung des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungs-

gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 22. September 2017 sowie der Lagebericht wird

 

 

Þ vom Rat festgestellt.

 

Þ Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

 

Þ Der Mindestgewinn von                                                                                49.744,33 €

     wird in die allgemeine Rücklage eingestellt. Die Differenz

     zum Jahresgewinn = 60.371,09 € von                                                           10.626,76 €   

     wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.