Der Beschluss, den gemeindlichen Flächennutzungsplan zum 43. Mal zu ändern und den Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften aufzustellen, wurde am 10.12.2015 im Rat gefasst.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB zum Entwurf der vorgenannten Bauleitplanungen hat am 08.05.2017 stattgefunden. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB statt.

 

Der Entwurf der o. g. Bebauungsplanänderung hat in der Zeit vom 20.07.2017 bis einschl. 23.08.2017 gem. § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen. Zeitlich parallel fand die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB statt.

 

Aufgrund einer Anregung, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebracht worden ist (Ausweisung der vorhandenen Schwarzdornplantage als Fläche für die Landwirtschaft statt als private Grünfläche) hat der Rat in seiner Sitzung am 14.09.2017 beschlossen, die Entwürfe zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ zu überarbeiten. Gem. § 4 a Abs. 3 BauGB wurde dadurch ein erneutes Auslegungsverfahren erforderlich, das in der Zeit vom 09.10. bis einschl. 10.11.2017 stattgefunden hat.

 

Die in den vorgenannten Verfahren insgesamt vorgebrachten Anregungen sind in den Abwägungsunterlagen (Anlagen 1 und 2) enthalten.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem erforderlichen Abwägungsbeschluss  gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und Institutionen mitgeteilt, die Anregungen vorgebracht haben.

 

Nach Vorliegen des Feststellungsbeschlusses ist die Genehmigung der 43. Änderung des Flächennutzungsplanes beim Landkreis Osnabrück zu beantragen. Die Rechtskraft beider Bauleitplanungen ist durch Bekanntmachung der Genehmigung der 43. Flächennutzungsplanänderung sowie des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ herbeizuführen.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a) 43. Änderung des Flächennutzungsplanes


Die in der Anlage 1 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes wird beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt. Die Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist einzuholen.

 

 

b) Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 61 „Am Forsthaus/Ost“ mit örtlichen Bauvorschriften wird

beschlossen; die dazugehörige Begründung samt Umweltbericht wird gebilligt.