Pflichtaufgaben
Der Einsatz der Feuerwehren ist nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz bei Bränden, Notständen durch Naturereignisse und bei Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen aus akuten Lebensgefahren grundsätzlich unentgeltlich. Für alle anderen Einsätze wird eine Gebühr oder ein Kostenersatz geltend gemacht. Weitere Einzelheiten und die Kostentarife werden durch eine entsprechende Gebührensatzung geregelt.
Die derzeit gültige Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Bad Rothenfelde datiert aus dem Jahr 2001 und muss den aktuellen Rechtsverhältnissen angepasst werden. Dazu ist auch eine Gebührenkalkulation notwendig.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde macht sich die
als Anlage beigefügte Kalkulation der Gebühren als Grundlage für die zu 2. zu
beschließende Satzung zu Eigen.
2.
Die Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung
von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr
außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben sowie der
Gebührentarif werden in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen.