Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufzustellen, wurde am 06.04.2017 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/027/2017, TOP 9).

 

Gleichzeitig wurde der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange diente.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“ hat am 09.05.2017 stattgefunden. Der Aktenvermerk über die Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Email vom 15.05.2017 übersandt.

 

Zeitlich parallel erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB.

 

Zu den Anregungen, die in beiden Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 26.04.2018 der Entwurfs- und Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr. X/2018/220, TOP 4). Die Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen und Hinweise wurden in den Entwurf der Bebauungsplanänderung eingearbeitet, der in der Zeit vom 11.06.2018 bis einschließlich 13.07.2018 öffentlich ausgelegen hat. Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und hatten somit ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13.07.2018.

 

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung insgesamt vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge als Anlage beigefügt.

 

Sämtliche Abwägungsergebnisse werden nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“ gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben.

 

Der Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“ mit örtlichen Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.

   


Beschlussvorschlag:

 

Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

 

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

Der Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“ “ mit örtlichen Bauvorschriften wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.