Der Beschluss, den Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“
als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB aufzustellen, wurde am
06.04.2017 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/027/2017, TOP 9).
Gleichzeitig wurde der Vorentwurf der vorgenannten Bauleitplanung
beschlossen, der als Grundlage der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange diente.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 65 „Nachnutzung
Salinen-Sauna-Park“ hat am 09.05.2017 stattgefunden. Der Aktenvermerk über die
Veranstaltung wurde den Ratsmitgliedern bereits per Email vom 15.05.2017
übersandt.
Zeitlich parallel erfolgte die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB.
Zu den Anregungen, die in beiden
Verfahrensschritten vorgebracht wurden, ist am 26.04.2018 der Entwurfs- und
Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeigeführt worden (Protokoll Nr.
X/2018/220, TOP 4). Die Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen
und Hinweise wurden in den Entwurf der Bebauungsplanänderung eingearbeitet, der
in der Zeit vom 11.06.2018 bis einschließlich 13.07.2018 öffentlich ausgelegen
hat. Gleichzeitig wurden die zu beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und hatten somit ebenfalls
Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13.07.2018.
Die im Rahmen der öffentlichen
Auslegung insgesamt vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind samt der dazu
unterbreiteten Abwägungsvorschläge als Anlage beigefügt.
Sämtliche Abwägungsergebnisse
werden nach dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 65 „Nachnutzung
Salinen-Sauna-Park“ gem. § 3 (2) BauGB den entsprechenden Personen bzw. Behörden
und sonstigen Institutionen mitgeteilt, die Anregungen und Hinweise vorgebracht
haben.
Der Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“ mit örtlichen
Bauvorschriften wird nach dem Satzungsbeschluss durch Veröffentlichung im
Amtsblatt des Landkreises Osnabrück in Kraft gesetzt.
Beschlussvorschlag:
Die in der Anlage befindlichen Empfehlungen zu den im Rahmen der
frühzeitigen Information der Öffentlichkeit, der Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wie auch der öffentlichen Auslegung
eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahme der Gemeinde Bad Rothenfelde
beschlossen.
Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.
Der Bebauungsplan Nr. 65 „Nachnutzung Salinen-Sauna-Park“ “ mit
örtlichen Bauvorschriften wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13
a BauGB als Satzung beschlossen; die dazugehörige Begründung wird gebilligt.