Betreff
Antrag des Tennisclub Bad Rothenfelde von 1958 e. V. auf Grundsatzentscheidung zur Genehmigung einer Traglufthalle auf den Tennisplätzen 5 und 6
Vorlage
X/2018/266
Art
Beschlussvorlage

Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 14.03.2018 beantragte der TC eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde Bad Rothenfelde, jährlich während der Wintersaison auf den Tennisplätzen 5 und 6 eine Traglufthalle zu betreiben.

 

Von 1976 bis zur Umnutzung der Kursporthalle in eine Halle für Medizinisch-Beruflich orientierte Rehabilitation im Jahre 2013 konnte der Tennissport in Bad Rothenfelde vor allem in den Wintermonaten auch als Hallensport ausgeübt werden.

 

Nach Schließung der Kursporthalle für den Tennissport kamen erste Überlegungen auf, zeitlich begrenzt auf den vorhandenen Plätzen 5 und 6 in der Wintersaison eine Traglufthalle zu betreiben, um neben den Erwachsenen insbesondere den Kindern und Jugendlichen aus dem Ort eine adäquate Möglichkeit zu geben, ihren Sport auszuüben. Dennoch hat der TC zunächst versucht, das Training vor allem in den Tennishallen in Halle und Versmold durchzuführen. Im näheren Süden des Landkreises Osnabrück existiert nach Angaben des TC keine Halle, die dafür geeignet wäre.

 

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass diese Lösung nicht zufriedenstellend ist, und der TC befürchtet, dass sich vor allem Kinder und Jugendliche vom Tennissport in Bad Rothenfelde abwenden können, so dass Nachwuchsprobleme entstehen.

 

Aus Richtung des Neuen Gradierwerks wird die Traglufthalle optisch durch höhere, vor den Plätzen 5 und 6 stehende Bäume kaschiert. Nach Angaben des TC ist sie nicht höher als die benachbarte ehemalige Kursporthalle und das direkt angrenzende Clubhaus des TC. Zu beachten ist aus städtebaulicher Sicht des Weiteren, dass das Gelände des Kurparks aus Richtung des Neuen Gradierwerks in Richtung der Tennisplätze 5 und 6 abfällt. Insgesamt fügt sich aufgrund der umrahmenden Bebauung, des dichten Baumbestandes und des Höhenunterschieds im Gelände städtebaulich ein. Zu beachten ist außerdem, dass der Betrieb überwiegend außerhalb der typischen Urlaubssaison erfolgt.

 

Aus Gründen des Klimaschutzes ist allerdings der Betrieb einer Traglufthalle, deren Gebläse in der Saison einen Gasverbrauch von 210.000 kWh verursacht, eher nicht empfehlenswert. Alternativ könnte auch die saisonale Aufstellung einer Leichtbauhalle erwogen werden, bei der dieses Gebläse entfällt.

 

Aus Reihen der Ratsfraktionen und der Verwaltung wurde dem TC der als Anlage beigefügte Fragenkatalog übermittelt. Ein Teil der Fragen kann voraussichtlich in diesem frühen Stadium noch nicht beantwortet werden. Dennoch bittet der TC um eine Grundsatzentscheidung der Gemeinde, die Voraussetzung für beabsichtigte Förderanträge ist. Die Ergebnisse der Förderanträge sind wiederum für den TC erforderlich, um eine Investitionsplanung vornehmen zu können.

 

Zur abschließenden Genehmigung der Halle sind selbstverständlich im weiteren Verfahren weitere Abstimmungen zu treffen (z. B. Bauordnungsamt, Untere Denkmalschutzbehörde, Brandschutz), so dass der jetzige Beschluss lediglich grundsätzlichen Charakter haben kann.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Dem Antrag des Tennisclub Bad Rothenfelde von 1958 e. V. (TC) zur Genehmigung einer Traglufthalle auf den Tennisplätzen 5 und 6, die jährlich in der Wintersaison (01.10. bis 30.04.) als Tennishalle betrieben werden soll, wird aus städtebaulicher Sicht grundsätzlich zugestimmt. Alternativ wird aus Gründen des Klimaschutzes auch der saisonalen Aufstellung einer Leichtbauhalle zur Überdeckung der Plätze 5 und 6 zugestimmt.

  2. Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH werden angewiesen, einer dementsprechenden Anpassung/Erweiterung des Pachtvertrages vom 08.12.1987 zuzustimmen.