Betreff
Straßenunterhaltung a) Frankfurter Straße - Abschnitt zwischen dem Minikreisverkehrsplatz "Hannoversche Straße" bis "Am Salzbach" b) Wiekstraße - Abschnitt ab Grundstück "Buchholzstraße 10 a" bis einschl. "Wiekstraße 27"
Vorlage
X/2018/268
Art
Beschlussvorlage

Zu a)

 

Die Fahrbahn der Frankfurter Straße im Bereich der Grundschule (zwischen dem Minikreisverkehr „Hannoversche Straße“ und der Einmündung „Am Salzbach“, Länge etwa 300 m) weist zahlreiche Schäden auf. Die letzte vollflächige Erneuerung der Asphaltdeckschicht in diesem Bereich wurde im Jahr 2000 durchgeführt. Diese hat für über 10 Jahre gut gehalten, bevor die ersten Schäden aufgetreten sind. In 2015 mussten dann einige Stellen flickenartig ausgebessert werden.

 

Mittlerweile ist die Asphaltdeckschicht verschlissen und eine Reparatur der einzelnen Schadstellen erscheint hier nicht sinnvoll, da ein Großteil der Fläche betroffen wäre. Aus diesem Grund wird hier, wie in 2000, eine vollflächige Erneuerung der Asphalt-deckschicht vorgezogen.

 

Die Entnahme und Analyse von vier Bohrkernen hat ergeben, dass die Grenzwerte für PAK und Asbest eingehalten werden, so dass hier nicht mit erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen ist.

 

Allerdings wurde auch noch einmal bestätigt, dass der jahrzehnte alte Fahrbahnaufbau, also der in 2000 schon vorhandene, nicht regelkonform ist. Er besteht aus einer 5 – 6 cm dicken Asphaltdeckschicht auf einer 27 – 28 cm starken Schottertragschicht. Eine Asphalttragschicht fehlt komplett, so dass die tragende Funktion hier allein von der Schottertragschicht und dem Untergrund übernommen wird.

 

Nach Rücksprache mit dem Bodengutachter und der Firma Dieckmann Bauen + Umwelt kommen daher nur zwei Bauweisen in Betracht. Entweder man führt einen kostenintensiven Vollausbau bis in etwa 65 cm Tiefe durch, um einen regelkonformen Aufbau herzustellen, oder man rührt den vorhandenen Aufbau, der sich über Jahrzehnte gesetzt hat, nicht an und erneuert nur die abgängige Asphaltdeckschicht. Für diese kostengünstige Bauweise gibt es zwar keine Gewährleistung,  aber der oben beschriebene Verlauf der letzten 18 Jahre lässt eine klare Verbesserung des Fahrbahnzustandes für die nächsten etwa 10 Jahre erwarten, so dass für diese Arbeiten ein Angebot bei der Firma Dieckmann Bauen + Umwelt eingeholt wurde.

 

Das Angebot beruht auf den Bedingungen und Einheitspreisen des an die Firma Dieckmann Bauen + Umwelt vergebenen Auftrages „Straßenunterhaltung Bahnhofstraße Bereich Erlenweg ortsauswärts bis Lindenallee“, welcher im Juni diesen Jahres nach einer beschränkten Ausschreibung vergeben wurde. Aufgrund des unerwartet günstigen Ausschreibungsergebnisses und der gleichartigen Arbeiten und LV-Positionen ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Hauptauftrag entsprechend zu erweitern und die Reparaturmaßnahmen an der Frankfurter Straße in einem Zuge mit den Arbeiten an der Bahnhofstraße durchzuführen.

 

Da die Fahrbahn in dem betreffenden Bereich für halbseitige Bauweise zu schmal ist (Arbeitssicherheit, Verkehrssicherheit), ist eine Vollsperrung für die Dauer von etwa einer Woche zwischen dem Minikreisverkehr „Hannoversche Straße“ und der Einmündung „Am Salzbach“ erforderlich. Der Minikreisverkehr selbst wird von der Sperrung nicht betroffen sein. Allerdings müssen auch die Einmündungen „Am Salzbach“ und „Am Pagenkamp“ zeitweise gesperrt werden.

 

Aufgrund der Vollsperrung und der dort angesiedelten Grundschule sollten die Arbeiten in den Ferien ausgeführt werden. Die Firma Dieckmann Bauen + Umwelt peilt hierfür die Herbstferien 2018 an, da sie schon für die Arbeiten an der Bahnhofstraße einkalkulierte Synergieeffekte mit anderen Aufträgen nutzen möchte. Ob diese Termine und Vorgehensweise gehalten werden können, hängt aber auch von der Erteilung der Sperrgenehmigung ab, da die Zeit zwischen Gremienentscheidung und Herbstferien recht knapp bemessen ist.

 

Im VA-Beschluss vom 20.02.18 wurden für die Beauftragung  „Straßenunterhaltung Bahnhofstraße Bereich Erlenweg ortsauswärts bis Lindenallee“ 200.000 € freigegeben.

Die zu erwartende Gesamtkosten „Bahnhofstraße“ und der in dieser Vorlage beschriebenen Maßnahmen an der „Frankfurter Straße“ einschließlich 15 % Sicherheit belaufen sich ohne Berücksichtigung für Unerwartetes und nach dem Abfräsen erkennbar werdende tiefere Schäden auf rd. 190.000 €.

 

In der Haushaltsstelle „Straßenunterhaltung“ sind die hierfür erforderlichen Mittel vorhanden, da die Ausschreibung zur vorgenannten Maßnahme an der Bahnhofstraße zu einem entsprechend günstigen Ergebnis geführt hat.

 

Zu b)

 

Die Fahrbahn im mittleren Bereich der Wiekstraße (von den Grundstücken Buch-holzstraße 10a bis einschl. Wiekstraße 27) weist zahlreiche erhebliche Schäden auf. Mittlerweile ist die vorhandene Asphaltdeckschicht so verschlissen, dass eine Reparatur der einzelnen Schadstellen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht nicht mehr  vertretbar ist. Aus diesem Grund wird eine vollflächige Erneuerung der Asphalt-deckschicht vorgeschlagen.

 

Die seit längerem diskutierte umfangreiche Unterhaltungsmaßnahme kommt als Auftragserweiterung  (Auftrag Straßenunterhaltung Bahnhofstraße sowie der geplanten Auftragserweiterung Frankfurter Straße) nicht in Betracht, da es sich hier zum Teil um andersartige Arbeiten handelt, für die im Hauptauftrag keine LV-Positionen enthalten sind.

 

Außerdem wäre die Erweiterung vom Wert her deutlich größer als der Hauptauftrag.

 

Daher müssten die erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem mittleren Teilabschnitt der Wiekstraße neu ausgeschrieben werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, eine Unterhaltungsmaßnahme an der Fahr-bahn der Frankfurter Straße  - Abschnitt zwischen dem Minikreisverkehrsplatz "Hannoversche Straße" bis "Am Salzbach", wie im Sachverhalt beschrieben, durchzuführen.

 

b)      Die Wiekstraße ist im Teilabschnitt von den Grundstücken „Buchholzstraße

10a“ bis einschl. „Wiekstraße 27“ in Form der Unterhaltung zu erneuern. Die voraussichtlichen Baukosten betragen 175.000 €.

 

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit-zustellen.

 

           Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben, so

           dass die Ausführung bis spätestens 31. Juli 2019 abgeschlossen ist.