Zu a)
Die Fahrbahn der Frankfurter Straße im Bereich der Grundschule (zwischen
dem Minikreisverkehr „Hannoversche Straße“ und der Einmündung „Am Salzbach“,
Länge etwa 300 m) weist zahlreiche Schäden auf. Die letzte vollflächige
Erneuerung der Asphaltdeckschicht in diesem Bereich wurde im Jahr 2000
durchgeführt. Diese hat für über 10 Jahre gut gehalten, bevor die ersten
Schäden aufgetreten sind. In 2015 mussten dann einige Stellen flickenartig
ausgebessert werden.
Mittlerweile ist die Asphaltdeckschicht verschlissen und eine Reparatur
der einzelnen Schadstellen erscheint hier nicht sinnvoll, da ein Großteil der
Fläche betroffen wäre. Aus diesem Grund wird hier, wie in 2000, eine
vollflächige Erneuerung der Asphalt-deckschicht vorgezogen.
Die Entnahme und Analyse von vier Bohrkernen hat ergeben, dass die
Grenzwerte für PAK und Asbest eingehalten werden, so dass hier nicht mit
erhöhten Entsorgungskosten zu rechnen ist.
Allerdings wurde auch noch einmal bestätigt, dass der jahrzehnte alte
Fahrbahnaufbau, also der in 2000 schon vorhandene, nicht regelkonform ist. Er
besteht aus einer 5 – 6 cm dicken Asphaltdeckschicht auf einer 27 – 28 cm
starken Schottertragschicht. Eine Asphalttragschicht fehlt komplett, so dass
die tragende Funktion hier allein von der Schottertragschicht und dem
Untergrund übernommen wird.
Nach Rücksprache mit dem Bodengutachter und der Firma Dieckmann Bauen +
Umwelt kommen daher nur zwei Bauweisen in Betracht. Entweder man führt einen
kostenintensiven Vollausbau bis in etwa 65 cm Tiefe durch, um einen
regelkonformen Aufbau herzustellen, oder man rührt den vorhandenen Aufbau, der
sich über Jahrzehnte gesetzt hat, nicht an und erneuert nur die abgängige
Asphaltdeckschicht. Für diese kostengünstige Bauweise gibt es zwar keine
Gewährleistung, aber der oben
beschriebene Verlauf der letzten 18 Jahre lässt eine klare Verbesserung des
Fahrbahnzustandes für die nächsten etwa 10 Jahre erwarten, so dass für diese
Arbeiten ein Angebot bei der Firma Dieckmann Bauen + Umwelt eingeholt wurde.
Das Angebot beruht auf den Bedingungen und Einheitspreisen des an die
Firma Dieckmann Bauen + Umwelt vergebenen Auftrages „Straßenunterhaltung
Bahnhofstraße Bereich Erlenweg ortsauswärts bis Lindenallee“, welcher im Juni
diesen Jahres nach einer beschränkten Ausschreibung vergeben wurde. Aufgrund
des unerwartet günstigen Ausschreibungsergebnisses und der gleichartigen
Arbeiten und LV-Positionen ist es wirtschaftlich sinnvoll, den Hauptauftrag
entsprechend zu erweitern und die Reparaturmaßnahmen an der Frankfurter Straße
in einem Zuge mit den Arbeiten an der Bahnhofstraße durchzuführen.
Da die Fahrbahn in dem betreffenden Bereich für halbseitige Bauweise zu
schmal ist (Arbeitssicherheit, Verkehrssicherheit), ist eine Vollsperrung für
die Dauer von etwa einer Woche zwischen dem Minikreisverkehr „Hannoversche
Straße“ und der Einmündung „Am Salzbach“ erforderlich. Der Minikreisverkehr
selbst wird von der Sperrung nicht betroffen sein. Allerdings müssen auch die
Einmündungen „Am Salzbach“ und „Am Pagenkamp“ zeitweise gesperrt werden.
Aufgrund der Vollsperrung und der dort angesiedelten Grundschule sollten
die Arbeiten in den Ferien ausgeführt werden. Die Firma Dieckmann Bauen +
Umwelt peilt hierfür die Herbstferien 2018 an, da sie schon für die Arbeiten an
der Bahnhofstraße einkalkulierte Synergieeffekte mit anderen Aufträgen nutzen
möchte. Ob diese Termine und Vorgehensweise gehalten werden können, hängt aber
auch von der Erteilung der Sperrgenehmigung ab, da die Zeit zwischen
Gremienentscheidung und Herbstferien recht knapp bemessen ist.
Im VA-Beschluss vom 20.02.18 wurden für die Beauftragung „Straßenunterhaltung Bahnhofstraße Bereich
Erlenweg ortsauswärts bis Lindenallee“ 200.000 € freigegeben.
Die zu erwartende Gesamtkosten „Bahnhofstraße“ und der in dieser Vorlage
beschriebenen Maßnahmen an der „Frankfurter Straße“ einschließlich 15 %
Sicherheit belaufen sich ohne Berücksichtigung für Unerwartetes und nach dem
Abfräsen erkennbar werdende tiefere Schäden auf rd. 190.000 €.
In der Haushaltsstelle „Straßenunterhaltung“ sind die hierfür
erforderlichen Mittel vorhanden, da die Ausschreibung zur vorgenannten Maßnahme
an der Bahnhofstraße zu einem entsprechend günstigen Ergebnis geführt hat.
Zu b)
Die Fahrbahn im mittleren Bereich der Wiekstraße (von den Grundstücken
Buch-holzstraße 10a bis einschl. Wiekstraße 27) weist zahlreiche erhebliche
Schäden auf. Mittlerweile ist die vorhandene Asphaltdeckschicht so verschlissen,
dass eine Reparatur der einzelnen Schadstellen in technischer und
wirtschaftlicher Hinsicht nicht mehr
vertretbar ist. Aus diesem Grund wird eine vollflächige Erneuerung der
Asphalt-deckschicht vorgeschlagen.
Die seit längerem diskutierte umfangreiche Unterhaltungsmaßnahme kommt
als Auftragserweiterung (Auftrag
Straßenunterhaltung Bahnhofstraße sowie der geplanten Auftragserweiterung
Frankfurter Straße) nicht in Betracht, da es sich hier zum Teil um andersartige
Arbeiten handelt, für die im Hauptauftrag keine LV-Positionen enthalten sind.
Außerdem wäre die Erweiterung vom Wert her deutlich größer als der
Hauptauftrag.
Daher müssten die erforderlichen Sanierungsarbeiten an dem mittleren
Teilabschnitt der Wiekstraße neu ausgeschrieben werden.
Beschlussvorschlag:
a)
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Unterhaltungsmaßnahme an der
Fahr-bahn der Frankfurter Straße - Abschnitt zwischen dem
Minikreisverkehrsplatz "Hannoversche Straße" bis "Am
Salzbach", wie
im Sachverhalt beschrieben, durchzuführen.
b)
Die Wiekstraße ist im Teilabschnitt von den
Grundstücken „Buchholzstraße
10a“ bis
einschl. „Wiekstraße 27“ in Form der Unterhaltung zu erneuern. Die
voraussichtlichen Baukosten betragen 175.000 €.
Die
erforderlichen Finanzmittel sind im Nachtragshaushalt 2018 bereit-zustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt die
Maßnahmen kurzfristig auszuschreiben, so
dass die Ausführung bis spätestens 31. Juli 2019 abgeschlossen ist.