Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2019
Vorlage
X/2018/286
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2019 wird beschlossen.
Die Gebührensätze ändern
sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr
€/lfd. m (alt) |
Gebühr
€/lfd. m neu (ab 2019) |
Anliegergrundstücke |
2,04 |
1,44 |
Hinterliegergrundstücke |
1,80 |
1,20 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.