Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2019
Vorlage
X/2018/286
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2019 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m neu (ab 2019)

Anliegergrundstücke

2,04

1,44

Hinterliegergrundstücke

1,80

1,20

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.