In der Sitzung des
Finanz- und Betriebsausschusses am 13.06.2018 wurde die Thematik behandelt.
Es wurden 2
Alternativen andiskutiert:
- Beibehaltung der jetzigen Regelung
- Reinigung der Hauptverkehrsstraßen
(2-3jährige Erprobungsphase), Anliegerstraßen werden nicht gereinigt
Das Thema sollte in
den Fraktionen beraten werden.
Eine Abfrage der
Beratungsergebnisse hat ergeben, dass die jetzige Regelung beibehalten werden
soll.
Daraufhin wurde
Kontakt zu der Fa. ALBA-Baving GmbH aufgenommen, da der Vertrag zunächst nur
auf 3 Jahre (bis zum 31.12.2018) abgeschlossen war.
Es wurde nunmehr
folgende Regelung in den Vertrag aufgenommen:
„Der Vertrag
zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und der ALBA-Baving GmbH über die
Straßenreinigung in Bad Rothenfelde kann jährlich mit einer Frist von 3 Monaten
zum Jahresende gekündigt werden.
Erfolgt keine
Kündigung, verlängert er sich automatisch um ein Jahr.“
Mit dieser Vorlage
soll beraten werden, in welchem Umfang die Straßenreinigung zukünftig
durchgeführt werden soll.
Eine Änderung ist
auf Grund der Kündigungsregelung frühestens ab dem Jahr 2020 möglich.
Beschlussvorschlag:
Die Straßenreinigung wird in der bisherigen Form (Reinigung aller Straßen im Straßenverzeichnis, welches Anlage zur Straßenreinigungssatzung ist) fortgeführt.