Betreff
Tourismusbeitragssatzung und Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung mit den dazu gehörigen Kalkulationen
Vorlage
X/2018/289
Art
Beschlussvorlage

Die gesetzlichen Grundlagen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für die Erhebung der bisher sog. Kurbeiträge und Fremdenverkehrsbeiträge sind im Jahre 2017 dahin geändert worden, dass der Kurbeitrag in „Gästebeitrag“ und der Fremdenverkehrsbeitrag in „Tourismusbeitrag“ umbenannt worden sind. Obwohl sich dadurch weder das Wesen noch die Tatbestandsvoraussetzungen der beiden Beiträge geändert haben und lediglich der Verwendungszweck beim Gästebeitrag auf kostenlose ÖPNV-Leistungen erweitert worden ist, so muss doch mit Rücksicht auf die gebotene Normenklarheit und -wahrheit die Namensgebung in den betroffenen Satzungen an die neue gesetzliche Benennung angepasst werden (vgl. zum Parallelfall in Schl.-Holst.: OVG Schleswig, Urt. v. 14.9.2017 - 2 KN 3/15 -). Aufgrund des Fehlens inhaltlicher („materiell-rechtlicher“) Änderungen der Gesetzesvorgaben an den Kur-/Gästebeitrag kann vom Erlass einer komplett neuen Satzung abgesehen werden.

 

Auf Grund des Fristablaufes der bisherigen Fremdenverkehrsbeitragssatzung zum 31.12.2017 ist die Tourismusbeitragssatzung komplett neu zu fassen.

 

Zudem sind die Kalkulationen zu aktualisieren für das Erhebungsjahr 2018.

 

Schließlich sind die Vorteilsmaßstäbe für den Tourismusbeitrag an eine erstmals für 2018 geltende beträchtliche Änderung der Datengrundlage für die Gewinnsätze, nämlich der Reingewinnsätze der Richtsatzsammlung des Bundesfinanzministeriums, anzupassen, die vor allem für das Gastgewerbe sprunghafte Erhöhungen ausweist.

 

Bei dieser Gelegenheit wurden die – im Jahre 2014 mangels seinerzeit verfügbarer externer Expertise verwaltungsintern ermittelten – Vorteilssätze nunmehr extern einer Überprüfung unterzogen, wobei sich folgendes herausgestellt hat: Zum einen ist die Branchenliste in ihrer bisherigen Gestalt nicht mehr dem aktuellem Trend in Rechtsbehelfsverfahren gewachsen, routinemäßig die Unvollständigkeit der aufgelisteten Branchen zu rügen, was sich als Unwirksamkeitsgrund für die jeweils angegriffene Satzung erwiesen hat. Aufgrund der niedersächsischen Rechtsprechung (VG Oldenburg, Urt. v. 8.11.2012 - 2 A 1862/11 -; VG Lüneburg, Urt. v. 29.6.2015 - 2 A 114/15 -) ist die Satzung gegen derartige Angriffe nicht etwa durch ständiges Überwachen und Erweitern der Branchenliste um neu im Ort vorkommende Einzelbranchen, sondern einzig dadurch zu wappnen, dass die Branchenliste abstrakte, aber dennoch hinreichend spezifiziert formulierte Auffangtatbestände zu den einzelnen Wirtschaftssparten zur touristischen Bedarfsdeckung enthält. Diese sind nun im anliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet, wobei die Gliederung an die heute überall übliche Einteilung in touristische Primär- und Sekundärbranchen (nach DWIF) angepasst wurde. Die bisherigen Betriebsart-Bezeichnungen und Branchen-Nummern sollen dabei aus Gründen der Kontinuität für die betroffenen Bürger und auch zur Verwaltungsvereinfachung parallel zur Neubezifferung bis auf weiteres fortgeführt werden.

 

Im Zuge dieser Maßstäbe-Überprüfung wurde ferner anhand einer überschlägigen Gästestruktur-Analyse und Tagesausgabenschätzung anhand der gängigen Tourismus-Umsatzparameter des DWIF festgestellt, dass der Lebensmitteleinzelhandel in Bad Rothenfelde im Durchschnitt nur rd. 5% seines Umsatzes von den – weit überwiegend vollverpflegten – Touristen generieren kann. Dieser Befund wurde entsprechend in eine Herabsetzung der Vorteilssätze umgesetzt. Hieraus resultiert ein Anstieg des Beitragssatzes auf 4,78%.

 

Ferner wird auf die bisherigen Beratungen im Finanz- und Betriebsausschuss vom 29.08.2018 sowie auf das interfraktionelle Gespräch/die nichtöffentliche Ratssitzung vom 08.11.2018 verwiesen, in denen Herr Rechtsanwalt Elmenhorst zugegen war.

 

 

Anlagen:

- Änderungssatzung Kurbeitragssatzung/Gästebeitragssatzung,

- Tourismusbeitragssatzung,

- „Gemeinsame Kalkulation Gästebeitrag und Tourismusbeitrag für das Erhebungsjahr 2018“

  (4 Seiten),

- Branchenliste mit Gewinnsätze-Erläuterungen (10 Seiten),

- Übersicht: Tourismusquoten in Bad Rothenfelde,

- Übersicht: Gästeausgaben in Bad Rothenfelde,

- Übersicht: Touristischer Primärumsatz in Bad Rothenfelde.

 

  


Beschlussvorschlag:

 

1. Die „Gemeinsame Kalkulation Gästebeitrag und Tourismusbeitrag für das Erhebungsjahr 2018“ wird zur Kenntnis genommen und zu eigen gemacht.

 

2. Die 3. Änderungssatzung zur Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Rothenfelde vom 12.12.2014 wird beschlossen.

 

3. Die Tourismusbeitragssatzung der Gemeinde Bad Rothenfelde wird in der dem Protokoll beigefügten Fassung beschlossen.