Betreff
Neubaugebiet "Am Wäldchen/Mühlenweg"; Straßenbenennung
Vorlage
X/2018/295
Art
Beschlussvorlage

Die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ ist zwischenzeitlich eingetreten. Die ersten Schritte für die Vermarktung der Baugrundstücke sind eingeleitet worden. Nun ist es an der Zeit, die Straßennamen zu vergeben. In den letzten Baugebieten wurden die Straßennamen mit Bezug zur Örtlichkeit vergeben. Diese Praxis sollte daher auch hier angewandt werden.

 

Die bisherige Ackerfläche, die nun als Siedlung bebaut werden soll, gehörte bislang zu der Hofstelle „Frost“, die im Jahre 1805 als Hofstelle „Kruse“ entstanden ist. Die bisherige Grundstückseigentümerin hat daher angeregt, die künftige Straße innerhalb des Baugebietes „Am Krusenhof“ zu nennen.

 

Es gibt einen weiteren Vorschlag von einem Aschendorfer Bürger, für die Straßenbenennung den Namen „Grothauskamp“ zu verwenden, da der Hof „Grothaus“ der Vorgänger des Hofes „Kruse“ gewesen ist. So könne der historische Name lebendig gehalten werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es zur besseren Übersichtlichkeit sinnvoll, für das Neubaugebiet zwei unterschiedliche Straßennamen zu verwenden, zumal die im beigefügten Lageplan rosa gekennzeichnete Straße („Grothauskamp“) so angelegt ist, dass sie in der Zukunft bei Bedarf und Flächenverfügbarkeit in Richtung Norden erweitert werden könnte.  


Beschlussvorschlag:

 

Die Straßennamen  innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 64 „Am Wäldchen/Mühlenweg“ ergeben sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Sie lauten „Am Krusenhof“ (gelbe Markierung) und „Grothauskamp“ (rosa Markierung).