Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann +
Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2017 und des Lageberichtes 2017 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom 24. August 2018 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom
Juni bis August 2018 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im
Finanz- und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.
Zum Lagebericht wird im Bericht
(Seite 15) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem
Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage
5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.
Der Rat der Gemeinde hat den
Jahresabschluss 2017 und den Lagebericht festzu-
stellen und zugleich über die
Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von
111.104,64 € zu entscheiden.
Der Mindestgewinn für 2017 beträgt
51.452,69 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der
Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte
in 2017 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 62.724,00 € berücksichtigt
werden, sie wurde voll erwirtschaftet.
Die vorgeschriebene Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2017 erreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom
31. Dezember 2017 in der Fassung des Prüfungsberichtes der
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft Dr. Klein, Dr.
Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 24. August 2018 sowie der
Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das
Jahr 2017 Entlastung erteilt.
Þ Der
Mindestgewinn von 51.452,69
€
wird in die allgemeine Rücklage
eingestellt. Die Differenz
zum Jahresgewinn = 111.104,64 € von 59.651,95
€
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.