Betreff
Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Gemeinde Bad Rothenfelde
Vorlage
X/2018/303
Aktenzeichen
tw/Tierschutz
Art
Beschlussvorlage

Streunende Katzen, die sich unkontrolliert vermehren, stellen in Niedersachsen ein immer größeres Problem dar. Tierheime sind an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt, zudem gefährden die wildernden Tiere die heimische Vogelwelt und sie sind potenzielle Überträger von Krankheiten auf andere Katzen. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Bad Rothenfelde, wie viele andere Städte und Gemeinden zuvor auch schon, eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen einführen.

 

Mit dem Erlass dieser Verordnung unterstützt die Gemeindeverwaltung die ehrenamtliche Tätigkeit des sg. „Pfötchenteams“ in Bad Rothenfelde. Engagierte Mitarbeiterinnen haben sich das Tierwohl und damit auch Katzenwohl auf ihre Fahnen geschrieben. In diesem Zusammenhang sind Frau Leclerque-Schulte sowie Frau Regina Müller und Gisela Hermann von der Tierhilfe Melle zu nennen. Dank ihrer Tätigkeit und Sachkenntnis  hat sich auch die Zahl der Fundkatzen in den letzten Jahren stetig verringert. Davon profitiert letztlich auch die Gemeinde Bad Rothenfelde, die für die Unterbringung/Betreuung von Fundtieren zuständig ist. 

 

Auf der Grundlage von § 13 b Tierschutzgesetz i. V. m. der Subdelegationsverordnung des Landes Niedersachsen vom 17.03.17 sind die Gemeinden grundsätzlich. ermächtigt, für bestimmte Gebiete die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen zu regeln. Innerhalb des Gemeindegebietes müssten besondere (Schutz-) Gebiete nach entsprechenden fachkundigen Stellungnahmen festgelegt werden.

 

Angesichts der Gemeindegröße erscheint es angemessen, eine Regelung für das gesamte Gemeindegebiet zu finden. Diese Regelung ist durch § 13 b Tierschutzgesetz nicht gedeckt, sodass sich die vorliegende Verordnung auf die Regelungen des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung stützt. Vergleichbare Regelungen gibt es u.a. in der Stadt Melle, in der Stadt Bramsche und in der Gemeinde Bohmte.

 

Die Verordnung der Gemeinde Bad Rothenfelde ist als Anlage 1 beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt den Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Gemeinde Bad Rothenfelde.