Streunende Katzen,
die sich unkontrolliert vermehren, stellen in Niedersachsen ein immer größeres
Problem dar. Tierheime sind an ihren Kapazitätsgrenzen angelangt, zudem
gefährden die wildernden Tiere die heimische Vogelwelt und sie sind potenzielle
Überträger von Krankheiten auf andere Katzen. Aus diesen Gründen möchte die
Gemeinde Bad Rothenfelde, wie viele andere Städte und Gemeinden zuvor auch
schon, eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für freilaufende Katzen
einführen.
Mit dem Erlass
dieser Verordnung unterstützt die Gemeindeverwaltung die ehrenamtliche
Tätigkeit des sg. „Pfötchenteams“ in Bad Rothenfelde. Engagierte
Mitarbeiterinnen haben sich das Tierwohl und damit auch Katzenwohl auf ihre
Fahnen geschrieben. In diesem Zusammenhang sind Frau Leclerque-Schulte sowie
Frau Regina Müller und Gisela Hermann von der Tierhilfe Melle zu nennen. Dank
ihrer Tätigkeit und Sachkenntnis hat
sich auch die Zahl der Fundkatzen in den letzten Jahren stetig verringert.
Davon profitiert letztlich auch die Gemeinde Bad Rothenfelde, die für die
Unterbringung/Betreuung von Fundtieren zuständig ist.
Auf der Grundlage von § 13 b
Tierschutzgesetz i. V. m. der Subdelegationsverordnung des Landes Niedersachsen
vom 17.03.17 sind die Gemeinden grundsätzlich. ermächtigt, für bestimmte
Gebiete die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Katzen zu regeln.
Innerhalb des Gemeindegebietes müssten besondere (Schutz-) Gebiete nach
entsprechenden fachkundigen Stellungnahmen festgelegt werden.
Angesichts der Gemeindegröße
erscheint es angemessen, eine Regelung für das gesamte Gemeindegebiet zu
finden. Diese Regelung ist durch § 13 b Tierschutzgesetz nicht gedeckt, sodass
sich die vorliegende Verordnung auf die Regelungen des Niedersächsischen
Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung stützt. Vergleichbare
Regelungen gibt es u.a. in der Stadt Melle, in der Stadt Bramsche und in der
Gemeinde Bohmte.
Die Verordnung der Gemeinde Bad Rothenfelde ist als Anlage 1 beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt den Erlass einer Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Gemeinde Bad Rothenfelde.