Sachverhalt:
Das Ratsmitglied
Dirk Dreyer ist aus seiner bisherigen Ratsfraktion Bündnis 90/Grüne ausgetreten
und hat sich der FDP/Striedelmeyer-Gruppe angeschlossen. Sowohl die Grünen als
auch die FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe verfügen nun über jeweils 3
Ratsmitglieder. Dadurch ergeben sich Änderungen der Stärkeverhältnisse im Rat.
Der 4. Beigeordneten-Sitz
im VA musste daher zwischen den beiden genannten Fraktionen ausgelost werden.
Der in der Ratssitzung am 10.01.2019 vorgenommene Losentscheid fiel zugunsten
der Grünen aus.
Bei der Zuteilung
des 4. Ausschussvorsitzes (=Tourismusausschuss) musste per Los entschieden
werden. (Fälschlicherweise) wurden in der Sitzung am 10.01.2019 nur die
Fraktionen „FDP/Striedelmeyer/Dreyer“ und „Grüne“ mit ihrer nach d’Hondt
ermittelten Höchstzahl (=3) beim Losentscheid berücksichtigt. Auch diesmal fiel
das Los zugunsten der Grünen aus.
Eine von Ratsfrau
Pohlmann angeregte Nachprüfung ergab, dass aufgrund der Höchstzahlen auch die
CDU mit in den Losentscheid hätte aufgenommen werden müssen. Deshalb muss
dieser Losentscheid in der Ratssitzung am 14.02.2019 wiederholt werden.
Das Ratsmitglied
Dreyer wendet sich an die Verwaltung und fordert auch den Losentscheid für den
4. Beigeordneten-Sitz zu wiederholen. Er steht auf dem Standpunkt, dass durch
den fehlerhaften Losentscheid bzgl. des 4. Ausschussvorsitzes der gesamte
Beschluss und damit auch das 1. Losverfahren nichtig sei. Zur weiteren
Begründung wird auf die email von Herrn
Dreyer vom 04.02.2019 verwiesen.
Der Sachverhalt
wurde sowohl der Kommunalaufsicht beim Landkreis Osnabrück als auch Herrn
Thiele beim Nds. Städte- und Gemeindebund zur Stellungnahme zugeleitet. Beide
Parteien kommen zu dem Ergebnis, dass nur der 2. Losentscheid wiederholt werden
muss und der 1. Losentscheid und der gefasste Beschluss nicht zu beanstanden
sind. Die beiden Stellungnahmen werden als Anlagen beigefügt.
Ob ein erneuter Feststellungsbeschluss über die sich ergebende Ausschussbesetzung nach § 71 Abs. 5 NKomVG notwendig ist, hängt vom Ausgang des Losentscheides ab.