Bis zum Sommer 2017
wurde die Nachmittagsbetreuung der Grundschüler durch den Förderverein für den
Nachmittagsbetreuung e.V. Bad Rothenfelde begleitet. Durch die Einführung der
offenen Ganztagsschule wurde das Betreuungsangebot des Vereins entbehrlich. In
der Konsequenz konnte auch kein Personal mehr für die Betreuung am
Freitagnachmittag und für die Ferienbetreuung vorgehalten werden.
Die
Gemeindeverwaltung hat die Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung
und auch die Betreuung am Freitagnachmittag zu den bisher seitens des Vereins
geltenden Konditionen übernommen.
So stellt die
Gemeinde Bad Rothenfelde die Ferienbetreuung für Grundschüler in den Oster-,
Sommer- und Herbstferien im Umfang von insgesamt 5 ½ Wochen sicher.
Die wöchentlichen
Kostenbeiträge betragen gestaffelt nach 5- bzw. 6stündiger Betreuungszeit derzeit
30,00 € bzw. 36,00 €.
Die Betreuung am
Freitagnachmittag in der Zeit von 12.50 Uhr bis 15.50 Uhr während der Schulzeit
ist mit einen Kostenbeitrag in Höhe von monatlich 35 € belegt und soll derzeit
nicht erhöht werden.
Eine moderate
Anhebung der Kostenbeiträge für die Ferienbetreuung ist aber vertretbar, da
diese seit zumindest 2011 unverändert sind.
Derzeit stellt sich
die Kostensituation für die Ferienbetreuung wie folgt dar:
Die Berechnung
erfolgt auf Grundlage der bisherigen durchschnittlichen Betreuungszahlen von 20
Kindern (jeweils 10 Kinder mit 5- bzw. 6stündiger Betreuungszeit täglich) mit 3 Betreuungskräften
Personalkosten :
1. Kraft (gelernt /
in Ausbildung): 30 Stunden + 2 Stunden
Vorbereitung á 12,98 € = 415,36 €
2. Kraft (gelernt /
in Ausbildung): 30 Stunden á 12,98 € = 389,40 €
3. Kraft(ungelernt
/ Schüler- Student) : 30 Stunden á 10,78 € = 323,40 €
Gesamt: 1.128,16 € zzgl. 30% AG-Kosten = 1.466,61 €
Dem gegenüber
stehen Einnahmen in Höhe von 660,00 €.
Insgesamt ergibt
sich damit ein Defizit von etwa 800,00 € pro Ferienwoche.
Da die
Ferienbetreuung insgesamt 5 ½ Wochen (jeweils 1 Woche in den Oster und
Herbstferien, 3 ½ Wochen in den Sommerferien) pro Schuljahr angeboten wird, ist
seitens der Gemeinde in etwa ein Zuschussbetrag in Höhe von etwa 4.400,00 €
jährlich erforderlich.
Dieser
Zuschussbetrag kann mit einer moderaten Anhebung der Kostenbeiträge um
30 Cent pro Betreuungsstunde um etwa 900,00 € reduziert werden.
Dies bedeutet einen
wöchentlicher Kostenbeitrag in Höhe von 37,50 € statt bisher 30,00 € bzw.
45,00 € statt bisher 36,00 €. Die Elternbeiträge würden sich insgesamt von
3.630,00 € auf 4.537,50 € erhöhen.
Zur Transparenz und rechtlichen Ordnung ist eine Beitragsordnung seitens der Gemeinde erforderlich. Diese ist als Entwurf der Vorlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Dem beigefügten Entwurf der Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schulferienbetreuung und die Betreuung am Freitagnachmittag der Grundschüler in Bad Rothenfelde wird zugestimmt.