Betreff
Beitragserhöhung Ferienbetreuung
Vorlage
X/2019/340
Art
Beschlussvorlage

Bis zum Sommer 2017 wurde die Nachmittagsbetreuung der Grundschüler durch den Förderverein für den Nachmittagsbetreuung e.V. Bad Rothenfelde begleitet. Durch die Einführung der offenen Ganztagsschule wurde das Betreuungsangebot des Vereins entbehrlich. In der Konsequenz konnte auch kein Personal mehr für die Betreuung am Freitagnachmittag und für die Ferienbetreuung vorgehalten werden.

 

Die Gemeindeverwaltung hat die Organisation und Durchführung der Ferienbetreuung und auch die Betreuung am Freitagnachmittag zu den bisher seitens des Vereins geltenden Konditionen übernommen.

 

So stellt die Gemeinde Bad Rothenfelde die Ferienbetreuung für Grundschüler in den Oster-, Sommer- und Herbstferien im Umfang von insgesamt 5 ½ Wochen sicher.

 

Die wöchentlichen Kostenbeiträge betragen gestaffelt nach 5- bzw. 6stündiger Betreuungszeit derzeit 30,00 € bzw. 36,00 €.

 

Die Betreuung am Freitagnachmittag in der Zeit von 12.50 Uhr bis 15.50 Uhr während der Schulzeit ist mit einen Kostenbeitrag in Höhe von monatlich 35 € belegt und soll derzeit nicht erhöht werden.

 

Eine moderate Anhebung der Kostenbeiträge für die Ferienbetreuung ist aber vertretbar, da diese seit zumindest 2011 unverändert sind.

 

Derzeit stellt sich die Kostensituation für die Ferienbetreuung wie folgt dar:

 

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der bisherigen durchschnittlichen Betreuungszahlen von 20 Kindern (jeweils 10 Kinder mit 5- bzw. 6stündiger Betreuungszeit täglich)  mit 3 Betreuungskräften

 

 Personalkosten :

1. Kraft (gelernt / in Ausbildung): 30 Stunden  + 2 Stunden Vorbereitung á 12,98 € = 415,36 €

2. Kraft (gelernt / in Ausbildung): 30 Stunden á 12,98 € = 389,40 €

3. Kraft(ungelernt / Schüler- Student) : 30 Stunden á 10,78 € = 323,40 €

 

Gesamt: 1.128,16 € zzgl. 30% AG-Kosten = 1.466,61 €

 

Dem gegenüber stehen Einnahmen in Höhe von 660,00 €.

 

Insgesamt ergibt sich damit ein Defizit von etwa 800,00 € pro Ferienwoche.

 

Da die Ferienbetreuung insgesamt 5 ½ Wochen (jeweils 1 Woche in den Oster und Herbstferien, 3 ½ Wochen in den Sommerferien) pro Schuljahr angeboten wird, ist seitens der Gemeinde in etwa ein Zuschussbetrag in Höhe von etwa 4.400,00 € jährlich erforderlich. 

 

Dieser Zuschussbetrag kann mit einer moderaten Anhebung der Kostenbeiträge um 30 Cent pro Betreuungsstunde um etwa 900,00 € reduziert werden.

 

Dies bedeutet einen wöchentlicher Kostenbeitrag in Höhe von 37,50 € statt bisher 30,00 € bzw. 45,00 € statt bisher 36,00 €. Die Elternbeiträge würden sich insgesamt von 3.630,00 € auf 4.537,50 € erhöhen.

 

Zur Transparenz und rechtlichen Ordnung ist eine Beitragsordnung seitens der Gemeinde erforderlich. Diese ist als Entwurf der Vorlage beigefügt.


Beschlussvorschlag:

 

Dem beigefügten Entwurf der Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Schulferienbetreuung und die Betreuung am Freitagnachmittag der Grundschüler in Bad Rothenfelde wird zugestimmt.