Betreff
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 - Feststellung der Jahresabschlüsse, Entlastungserteilung und Ergebnisverwendung mit Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Jahr 2017
Vorlage
X/2019/353
Art
Beschlussvorlage

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 11.03.2019 ist als Anlage beigefügt.

 

Auf den Seiten 4 bis 8 des Schlussberichtes findet sich eine Kurzfassung des Schlussberichtes.

 

Die Schlussfeststellung (S. 61 des Prüfungsberichtes) lautet:

 

Die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sind nach den gesetzlichen Bestimmungen geprüft worden. Im Schlussbericht sind die wesentlichen Prüfungsergebnisse dargelegt.

 

Insgesamt ist festzustellen, dass

  • die Haushaltspläne eingehalten worden sind,
  • die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten worden sind,
  • bei den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
  • sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und die Jahresabschlüsse die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellen.

 

Gemäß § 129 I Satz 3 NKomVG i. V. m. § 58 I Nr. 10 NKomVG beschließt der Rat über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 und die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes stehen die in diesem Schlussbericht dargelegten Prüfungsergebnisse einer Beschlussfassung über die Jahresabschlüsse 2016 und 2017 sowie einer Entlastung nicht entgegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Osnabrück vom 11.03.2019 über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2016 und 2017 wird zur Kenntnis genommen.

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Jahresabschlüsse für die Jahre 2016 und 2017.

 

Dem Bürgermeister wird die Entlastung erteilt.

 

Der Jahresfehlbetrag des Haushaltsjahres 2016 in Höhe von -441.656,43 € setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -975.044,67 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit 533.388,24 €. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in Höhe von 276.079,46 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses“ und in Höhe von 698.965,21 € aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 533.388,24 € soll in die „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2016 einen Bestand von 0,00 € (ordentliches Ergebnis) und 3.216.510,09 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

 

Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 573.607,57 € setzt sich zusammen aus dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis mit -133.338,58 € und dem Überschuss im außerordentlichen Ergebnis von 706.946,15 €. Der Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe aus den „Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses“ abgedeckt werden. Der Überschuss im außerordentlichen Ergebnis soll in voller Höhe in die „Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses“ eingestellt werden.

 

Die Rücklagen weisen damit zum 31.12.2017 einen Bestand von 0,00 € (ordentliches Ergebnis) und 3.790.117,66 € (außerordentliches Ergebnis) aus.

Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2017 (s. Anlage) werden genehmigt.