Betreff
Masterplan Bad Rothenfelde 2030; Beschlussfassung hinsichtlich der im Beteiligungsprozess erarbeiten Ziele einschließlich der Präambel
Vorlage
X/2019/354
Art
Beschlussvorlage

In dem Verfahren zur Erarbeitung des Masterplans Bad Rothenfelde 2030 wurden zahlreiche Schritte und Beteiligungen durchgeführt. Dies vor allem, um in dem Gesamtprozess eine möglichst breite, repräsentative Einbindung der Öffentlichkeit zu erzielen:

 

  • Einwohnerversammlungen mit jeweils 250 - 300 Teilnehmern
    16.03.2018 (Auftaktveranstaltung)
    24.08.2018 (Reflexion der bisherigen Zielformulierungen, Sammlung v. Maßnahmenideen)
    08.02.2019 (Präsentation der Ergebnisse)

  • Interviews im März 2018 mit rd. 60 örtlichen Akteuren und Repräsentanten wie z. B. Feuerwehr/Polizei, Kliniken, Ärzte, Handel/Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Kirchen

  • Insgesamt 16 (jeweils 4) Arbeitsgruppensitzungen (Arbeitsgruppen bestehen aus Einwohnern von Bad Rothenfelde) zu den Handlungsfeldern

    - Bad Rothenfelde als Tourismus- und Gesundheitsstandort
    - Familie von 0 bis 99 + / Zusammenleben der Generationen im Ort
    - Verkehr, Klimaschutz und Natur
    - Ortsentwicklung, Infrastruktur und Wirtschaft

  • Jugendworkshop am 20.06.2018 mit Jugendlichen der Realschule Dissen

  • 8 Sitzungen der Lenkungsgruppe „Masterplan“, bestehend aus Vertretern des Rates und der Verwaltung

  • Ratssitzung am 23.01.2019 (Vorstellung der Ergebnisse)

  • Klausurtagung des Rates am 27.04.2019 zur Vorbereitung des Ratsbeschlusses „Masterplan Bad Rothenfelde 2030“

 

Rat und Verwaltung wertschätzen das enorme bürgerliche Engagement, in dem vorrangig Ziele formuliert wurden, die bis 2030 umgesetzt werden sollten. Diese Ziele bleiben daher ausdrücklich in der im Beteiligungsprozess formulierten Form (Vorstellung der Ziele in der Bürgerversammlung vom 08.02.2019) erhalten. Allerdings sind einige der Ziele aus den vier Handlungsfeldern sowie die Präambel aus Sicht des Rates und der Verwaltung mit Kommentierungen zu versehen. Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen 1 - 5.

 

Die kurz-, mittel- oder langfristige Entscheidung hinsichtlich der in den einzelnen Handlungsfeldern vorgeschlagenen zentralen Maßnahmen und weiteren Maßnahmenideen obliegt im Einzelfall den zuständigen Ratsgremien.

 

Der jetzt zu fassende Beschluss hinsichtlich der Präambel sowie der Ziele des Masterplans Bad Rothenfelde 2030 ist insofern als Beginn des weiteren, realen Umsetzungsprozesses in Einzelmaßnahmen zu sehen (Anstoßwirkung).

 

Die Verwaltung hat bereits im Rahmen einer nichtöffentlichen Klausurtagung des Gemeinderats am 27.04.2019 den Auftrag erhalten, erste Maßnahmenvorschläge, die kurz- bis mittelfristig umsetzbar sind, zu eruieren und den zuständigen Ratsgremien nach der Sommerpause zur Entscheidung vorzulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  • Der Rat wertschätzt ausdrücklich das große Engagement der Bürgerschaft und die in diesem Beteiligungsprozess erarbeiteten Ziele und Maßnahmenideen.
  • Daher macht sich der Rat die im Beteiligungsprozess erarbeiteten Ziele (Masterplan 2030, einschließlich der Präambel) im Sinne eines strategischen Leitbildes bis 2030 mit den in der Klausurtagung vom 27. April 2019 vorgenommenen Kommentierungen zu eigen. Die Ziele wurden am 8. Februar 2019 in der Einwohnerversammlung vorgestellt.
  • Gleichwohl obliegt es dem Rat, die Ziele des Masterplans 2030 kontinuierlich weiterzuentwickeln, soweit sich z.B. auf Grundlage zusätzlicher Informationen oder neuer Entwicklungen dieses Erfordernis ergibt. Hier ist der Rat in seinen Entscheidungen gegenüber der Bürgerschaft transparent.
  • Der Rat ist sich darüber bewusst, dass nicht alle Ziele des Masterplans 2030 (gleichzeitig) erreicht werden können. Deshalb werden gemäß dem strategischen Leitbild bis 2030 in der konkreten Zielverfolgung politisch zu diskutierende und durch den Rat zu entscheidende Prioritätensetzungen erfolgen müssen.  
  • Auf dem Weg zur Zielerreichung dienen die im Beteiligungsprozess erarbeiteten zentralen Maßnahmen als Orientierungshilfe für die politische Willensbildung.