Betreff
44. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo"; Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
X/2019/355
Art
Beschlussvorlage

Im Wesentlichen wird bezüglich des Planungsinhaltes auf die Anlagen verwiesen.

 

Die den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, den Nachbargemeinden und die bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zugrunde liegenden Unterlagen wurden den Ratsmitgliedern bereits mit Vorlage vom 30.05.2017 zur Verfügung gestellt (Nr. X/2017/123).

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB fand am 15.11.2017 statt; eine zweiwöchige Anhörungsfrist schloss sich an. Der Aktenvermerk über diese Veranstaltung ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB fand mit Anschreiben vom 27.09.2017/20.11.2017 statt; es wurde Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.12.2017 gegeben.

 

Der Inhalt der zwischenzeitlich eingegangenen Anregungen und der dazu unterbreiteten Abwägungsvorschläge ergibt sich aus den Anlagen 1 und 2.

 

Gegenstand der in Abs. 2 erwähnten Beschlussvorlage war neben den Vorentwurfsbeschlüssen für die beiden Bauleitplanungen als Grundlage für die frühzeitige Beteiligungsschritten nach den §§ 4 (1), 2 (2) und 3 (1) BauGB außerdem der Antrag der Gemeinde Bad Rothenfelde auf Löschung des Plangebietes aus dem Landschaftsschutzgebiet „Naturpark Nördlicher Teutoburger Wald - Wiehengebirge“. Dieser beantragten Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung wurde seitens des Kreistages des Landkreises Osnabrück in der Sitzung vom 18.12.2017 stattgegeben; das Plangebiet ist dementsprechend aus dem Landschaftsschutzgebiet entnommen worden.

 

Als Ersatz für den entfallenden Wald im Bereich des Plangebietes dient eine Aufforstungsfläche in der Gemeinde Hilter; Einzelheiten ergeben sich aus dem Grünordnungsplan ab S. 15.

 

Nach dem Beschluss über die beigefügten Entwürfe der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes  und des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ samt der dazugehörigen Begründungen und des Umweltberichtes erfolgt deren öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit bzw. gem. § 4 (2) BauGB für die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Gegenstand der Auslegung sind auch die zum Verfahren gehörenden Abwägungstabellen, Gutachten und Fachbeiträge, welche dieser Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt sind.

 

Über die im Rahmen des Auslegungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen ist vor dem abschließenden Satzungsbeschluss ein erneuter Abwägungsbeschluss des Gemeinderates herbeizuführen.

 

Anschließend ist beim Landkreis Osnabrück die Genehmigung der 44. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beantragen. Nach Erteilung der Genehmigung kann durch Veröffentlichung der Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung und des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften im Amtsblatt des Landkreises Osnabrück die Rechtskraft beider Bauleitplanungen herbeigeführt werden.

 

 

Verzeichnis der Anlagen:

 

1 - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Abwägungstabelle

2 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ - Abwägungstabelle

3 - Aktenvermerk über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am 15.11.2017

4 - 44. Änderung des Flächennutzungsplanes - Entwurf

5- 44. Änderung des Flächennutzungsplanes, Begründung - Entwurf

6 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“ m. örtl. Bauvorschriften - Entwurf

7 - Bebauungsplan Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“, Begründung - Entwurf

8- Umweltbericht zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan

     Nr. 63 „Südl. d. Parkstr./Erweiterung heristo“ - Entwurf

 

A 1 - Avifauna und artenschutzrechtliche Prüfung, Nov. 2016

A 2 - Artenschutzbeitrag „Fledermäuse“, Nov. 2016

A 3 - FFH-Verträglichkeitsprüfung, Mai 2017

A 4 - Fachbeitrag Schallschutz, Februar 2019

A 5 - Grünordnungsplan, November 2018

A 6 - Entwässerungskonzept, April 2019

A 7 - Standortalternativenprüfung, Mai 2017

 

 

   


Beschlussvorschlag:

 

a) 44. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB, der Nachbargemeinden gem. § 2 (2) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Anregungen werden als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Die dementsprechend überarbeitete 44. Änderung des Flächennutzungsplanes wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

b) Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften

 

Die in der Anlage 2 befindlichen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB und im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften eingegangenen Anregungen werden nach ausführlicher Diskussion als Stellungnahmen der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossen.

Der dementsprechend überarbeitete Bebauungsplan Nr. 63 „Südlich der Parkstraße/Erweiterung heristo“ mit örtlichen Bauvorschriften wird einschließlich der Begründung samt Umweltbericht als Entwurf beschlossen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften ist mit Begründung samt Umweltbericht gem. § 4 (2) BauGB i. V. m § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.