Betreff
Antrag "Wohnungsraumförderung" der FDP/Striedelmeyer/Dreyer Fraktion aus März 2019
Vorlage
X/2019/362
Art
Beschlussvorlage

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag hat die FDP/Striedelmeyer/Dreyer Fraktion im März 2019 einen Antrag zur Wohnungsraumförderung in der Gemeinde Bad Rothenfelde gestellt.

 

Aus Sicht der Fraktion sind einerseits zielgerichete Maßnahmen zur Wohnraumbeschaffung mittels Bereitstellung von Bauflächen erforderlich.

 

Andererseits werden Optimierungsansätze bei gemeindlichen Maßnahmen gesehen, die das Bauen nach Auffassung der Fraktion unnötig verteuern. Erwähnt werden diesbezüglich umfangreiche Regelungen für den Wohnungsbau, die sich aus Bebauungsplänen, örtlichen Satzungen, internen Verwaltungsregelungen oder Verträgen ergeben. Es wird seitens der Fraktion davon ausgegangen, dass diese nicht konkreter benannten Regelungen zu langen Verfahren, hohem Arbeitsaufwand aber auch höheren Baukosten führen, die schlussendlich auf die Mieter umgelegt werden.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, der FDP/Striedelmeyer/Dreyer Fraktion Gelegenheit zu geben, den Antragsinhalt in der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses näher zu erläutern und daraufhin in den zuständigen Ratsgremien darüber zu entscheiden, ob dem Antrag gefolgt wird.

 

Es ist darauf hinzuweisen, dass das in Ziff. 4 des Antrages erwähnte, landkreisweite System für das ausschließlich nur noch digitale Baugenehmigungsverfahren bereits seit dem 15. November 2017 Anwendung findet.


Beschlussvorschlag:

 

Keiner - nach genauerer Erörterung des Antrages durch Vertreter der FDP/Striedelmeyer/Dreyer Fraktion entscheidet der Rat darüber, ob dem in der Anlage beigefügten Antrag aus März 2019 gefolgt wird.