Betreff
Antrag vom 04.03.2019 auf Einbau von Rasengittersteinen in der gemeindlichen Grünfläche der Märckerstraße (vor den Grundstücken Märckerstraße 1 und 3")
Vorlage
X/2019/364
Art
Beschlussvorlage

Auf dem Grundstück „Märckerstraße 1“ wird zurzeit ein Mehrfamilienhaus mit 5 WE (Wohneinheiten) errichtet. Die entsprechende Baugenehmigung, mit 7 Einstellplätzen und 2 Carports, hat der Landkreis Osnabrück am 16. Oktober 2018 erteilt.

 

Ursprünglich war auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE geplant, dafür wären 8 Einstellplätze und 2 Carports notwendig. Bei der damaligen Prüfung wurde festgestellt, dass die öffentliche Straße vor dem Grundstück nur eine Breite von 3,00 m hat und somit eine 90 Grad Anordnung der Stellplätze nicht möglich ist.

Gemäß Garagenverordnung ist dafür eine Straßenbreite von mindestens 5,50 m erforderlich. Der Architekt bzw. die Bauherren möchten aber doch gerne ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE errichten (die Wohnung im Dachgeschoss wird zu groß) und haben deshalb den o. g. Antrag gestellt. Es ist vorgesehen einen 2,50 m breiten Rand-streifen der öffentlichen Rasenfläche mit Rasengittersteine auszubauen, um die Zufahrt auf 5,50 m zu verbreitern. Diesem Antrag hat sich auch der Eigentümer des Grundstücks „Märckerstraße 3“ angeschlossen.

 

Am 26.03.2019, vor der Sitzung des Planungsausschusses, hat ein entsprechender Ortstermin stattgefunden. Vor Ort wurden verschiedene Möglichkeiten mit den Bauherren und dem Architekten besprochen. Letztendlich war man der Auffassung, dass die Angelegenheit im Zusammenhang mit den übrigen Grundstücken (Märkerstraße 5 -9) zu sehen ist.

 

Mit den drei Grundstückseigentümern sind entsprechende Gespräche geführt worden. Es besteht aber kein Interesse an einer Verbreiterung der Fahrspur wie es vor den Häuser 1 und 3 geplant ist.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen dem erneuten Antrag vom 13.05.2019: Ausbau eines Teilbereiches der öffentlichen Rasenfläche mit Rasengittersteine vor den Grundstücken Märckerstraße 1 und 3 zuzustimmen. Der 2,50 m breite und ca. 28,00 m lange Ausbau muss fachgerecht durchgeführt werden. Die einzelnen Arbeitsschritte sind frühzeitig mit dem gemeindlichen Bauamt  zu besprechen.

 

Die gesamten Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag der Eigentümer der Grundstücke Märckerstraße 1 und 3 wird entsprochen. Auf der öffentlichen Grünfläche vor den Grundstücken darf, auf einer Länge von ca. 28,00 m und auf einer Breite von 2,50 m (siehe Lageplan), ein mit Rasengittersteinen befestigter Randstreifen hergestellt werden. Dieser Randstreifen ist nur für Verbreiterung der Zufahrt vorgesehen.

 

Die Arbeiten müssen fachgerecht ausgeführt werden. Das gemeindliche Bauamt ist frühzeitig zu beteiligen.

 

Die gesamten Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.