Auf dem Grundstück „Märckerstraße
1“ wird zurzeit ein Mehrfamilienhaus mit 5 WE (Wohneinheiten) errichtet. Die
entsprechende Baugenehmigung, mit 7 Einstellplätzen und 2 Carports, hat der
Landkreis Osnabrück am 16. Oktober 2018 erteilt.
Ursprünglich war auf dem
Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE geplant, dafür wären 8 Einstellplätze
und 2 Carports notwendig. Bei der damaligen Prüfung wurde festgestellt, dass
die öffentliche Straße vor dem Grundstück nur eine Breite von 3,00 m hat und
somit eine 90 Grad Anordnung der Stellplätze nicht möglich ist.
Gemäß Garagenverordnung ist dafür
eine Straßenbreite von mindestens 5,50 m erforderlich. Der Architekt bzw. die
Bauherren möchten aber doch gerne ein Mehrfamilienhaus mit 6 WE errichten (die
Wohnung im Dachgeschoss wird zu groß) und haben deshalb den o. g. Antrag
gestellt. Es ist vorgesehen einen 2,50 m breiten Rand-streifen der öffentlichen
Rasenfläche mit Rasengittersteine auszubauen, um die Zufahrt auf 5,50 m zu
verbreitern. Diesem Antrag hat sich auch der Eigentümer des Grundstücks
„Märckerstraße 3“ angeschlossen.
Am 26.03.2019, vor der Sitzung des
Planungsausschusses, hat ein entsprechender Ortstermin stattgefunden. Vor Ort
wurden verschiedene Möglichkeiten mit den Bauherren und dem Architekten
besprochen. Letztendlich war man der Auffassung, dass die Angelegenheit im
Zusammenhang mit den übrigen Grundstücken (Märkerstraße 5 -9) zu sehen ist.
Mit den drei
Grundstückseigentümern sind entsprechende Gespräche geführt worden. Es besteht
aber kein Interesse an einer Verbreiterung der Fahrspur wie es vor den Häuser 1
und 3 geplant ist.
Es wird deshalb vorgeschlagen dem
erneuten Antrag vom 13.05.2019: Ausbau eines Teilbereiches der öffentlichen
Rasenfläche mit Rasengittersteine vor den Grundstücken Märckerstraße 1 und 3
zuzustimmen. Der 2,50 m breite und ca. 28,00 m lange Ausbau muss fachgerecht
durchgeführt werden. Die einzelnen Arbeitsschritte sind frühzeitig mit dem
gemeindlichen Bauamt zu besprechen.
Die gesamten Kosten sind von den
Antragstellern zu tragen.
Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der Eigentümer der
Grundstücke Märckerstraße 1 und 3 wird entsprochen. Auf der öffentlichen
Grünfläche vor den Grundstücken darf, auf einer Länge von ca. 28,00 m und auf
einer Breite von 2,50 m (siehe Lageplan), ein mit Rasengittersteinen
befestigter Randstreifen hergestellt werden. Dieser Randstreifen ist nur für
Verbreiterung der Zufahrt vorgesehen.
Die Arbeiten müssen fachgerecht
ausgeführt werden. Das gemeindliche Bauamt ist frühzeitig zu beteiligen.
Die gesamten Kosten sind von den Antragstellern zu tragen.