Das Ratsmitglied
Anna Kebschull hat mit Email vom 10.07.2019 gegenüber dem Bürgermeister den
Verzicht auf ihren Sitz im Gemeinderat erklärt. Nach § 52 Abs. 2 des Nds.
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat zu Beginn seiner nächsten
Sitzung durch Beschluss festzustellen, ob die Voraussetzungen für den
Sitzverlust erfüllt sind.
Im vorliegenden
Fall liegt eine schriftliche, wirksame Verzichtserklärung vor, die dieser
Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Sitzverlust tritt mit der
Feststellung durch den Rat ein. Da es sich bei der Feststellung eines
Sitzverlustes um einen innerorganisatorischen Akt des Rates handelt, ist eine
Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht erforderlich.
Nach dem am
14.09.2016 vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnis der Gemeindewahl
2016 ist Herr Andreas Schulte, Volkhardstr. 9, 49214 Bad Rothenfelde,
Nachrücker für das ausscheidenden
Ratsmitglied Anna Kebschull. Herr Schulte hat am 17.07.2019 schriftlich gegenüber
dem Gemeindewahlleiter die Annahme der Wahl erklärt.
Hinweis: Die Ersatzpersonen Karin Roode und Heiko
Buchweitz, haben mit Schreiben vom 24.06.2019 bzw. 21.06.2019 auf die Annahme
ihres Ratsmandates verzichtet.
Nach § 51 NKomVG
erwirbt Herr Schulte den Sitz im Rat mit
der Feststellung des Rates über den Sitzverlust der Abgeordneten, für die sie
nachrückt.
Auf die
Vorschriften der §§ 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot) und 42
(Vertretungsverbot) des NKomVG wurde Herr Schulte schriftlich hingewiesen. Als
Nachrücker ist Herr Schulte zu Beginn seiner ersten Ratssitzung von Herrn
Bürgermeister Rehkämper gemäß
§ 60 NKomVG
förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen
unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Hinweis: Neuer Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Grüne ist das Ratsmitglied Dirk Lange-Mensing.
Beschlussvorschlag:
Der Rat stellt fest, dass das Ratsmitglied Anna Kebschull ihren Sitz im Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgrund ihrer gegenüber dem Bürgermeister abgegebenen Verzichts-erklärung verliert.