Betreff
Feststellung des Sitzungsverlustes des Ratsmitgliedes Anna Kebschull
Vorlage
X/2019/372
Aktenzeichen
tw
Art
Beschlussvorlage

Das Ratsmitglied Anna Kebschull hat mit Email vom 10.07.2019 gegenüber dem Bürgermeister den Verzicht auf ihren Sitz im Gemeinderat erklärt. Nach § 52 Abs. 2 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen, ob die Voraussetzungen für den Sitzverlust erfüllt sind.

 

Im vorliegenden Fall liegt eine schriftliche, wirksame Verzichtserklärung vor, die dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt ist. Der Sitzverlust tritt mit der Feststellung durch den Rat ein. Da es sich bei der Feststellung eines Sitzverlustes um einen innerorganisatorischen Akt des Rates handelt, ist eine Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss nicht erforderlich.

 

Nach dem am 14.09.2016 vom Gemeindewahlausschuss festgestellten Ergebnis der Gemeindewahl 2016 ist Herr Andreas Schulte, Volkhardstr. 9, 49214 Bad Rothenfelde, Nachrücker für das  ausscheidenden Ratsmitglied Anna Kebschull. Herr Schulte hat am 17.07.2019 schriftlich gegenüber dem Gemeindewahlleiter die Annahme der Wahl erklärt.

 

Hinweis: Die Ersatzpersonen Karin Roode und Heiko Buchweitz, haben mit Schreiben vom 24.06.2019 bzw. 21.06.2019 auf die Annahme ihres Ratsmandates verzichtet.

 

Nach § 51 NKomVG erwirbt Herr Schulte den Sitz im Rat  mit der Feststellung des Rates über den Sitzverlust der Abgeordneten, für die sie nachrückt.

 

Auf die Vorschriften der §§ 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot) und 42 (Vertretungsverbot) des NKomVG wurde Herr Schulte schriftlich hingewiesen. Als Nachrücker ist Herr Schulte zu Beginn seiner ersten Ratssitzung von Herrn Bürgermeister Rehkämper gemäß

§ 60 NKomVG förmlich zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Hinweis: Neuer Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/Grüne ist das Ratsmitglied Dirk Lange-Mensing.  


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stellt fest, dass das Ratsmitglied Anna Kebschull ihren Sitz im Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde aufgrund ihrer gegenüber dem Bürgermeister abgegebenen Verzichts-erklärung verliert.