Betreff
Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Bad Rothenfelde
Vorlage
X/2019/374
Aktenzeichen
tw
Art
Beschlussvorlage

Die bislang gültige Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Bad Rothenfelde ist gemäß § 61 Satz 2 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) 20 Jahre nach ihrem Inkrafttreten automatisch außer Kraft getreten. Der vorliegende, den aktuellen Erfordernissen angepasste Verordnungsentwurf ersetzt die bisher gültige Verordnung.


Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Bad Rothenfelde (Gefahrenabwehrverordnung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.