Betreff
Widmung der Straße "Auf dem Kalwerkamp"
Vorlage
X/2019/378
Art
Beschlussvorlage

Zur Erschließung des Baugebietes „Auf dem Kalwerkamp“ wurde am 17.07.2014 / 18.08.2014 ein Vertrag zwischen der Gemeinde Bad Rothenfelde und der Niedersächsischen Landgesellschaft mbH (NLG) geschlossen. In diesem Vertrag hat sich die Gemeinde verpflichtet, die Erschließungsanlagen (hier: gemischte Straßenverkehrsfläche sowie Fuß- und Radweg) zu übernehmen und für deren Unterhaltung und Verkehrssicherheit zu sorgen. Die eigentumsrechtliche Übertragung der Flächen auf die Gemeinde wurde bereits vorgenommen.

 

Die Verkehrsflächen sind nun noch gem. § 6 des Nds. Straßengesetzes (NStrG) zu widmen und damit auch rechtlich dem öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen.

 

Durch die Widmung werden die sich aus der Straßenbaulast der Gemeinde ergebenden Rechte und Pflichten offiziell begründet. Außerdem wird hierdurch jedem der Gebrauch der gemischten Straßenverkehrsfläche bzw. des Fuß- und Radweges im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet.

 

Die beigefügte Widmungsverfügung ergibt sich aus den Widmungsrichtlinien. Sie wird nach dem Ratsbeschluss durch Aushang ortsüblich bekannt gemacht sowie im Internet veröffentlicht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 55 „Südlich der Lindenallee“ verlaufende Gemeindestraße „Auf dem Kalwerkamp“ samt der dazugehörigen Fuß- und Radwegeverbindung zur Straße „Zum Kahnteich“, bestehend aus den Flurstücken 263/1, 243/1 und 172/15, alle gelegen in der Flur 10, Gemarkung Bad Rothenfelde, wird mit Wirkung zum 01.10.2019 öffentlich gewidmet. Einzelheiten ergeben sich aus dem zum Beschluss gehörenden Lageplan.