Der
Masterplan Bad Rothenfelde 2030 wurde mit großer Bürgerbeteiligung erarbeitet
und anschließend als strategisches Leitbild vom Gemeinderat beschlossen. Ein
wesentliches Handlungsziel des Masterplans 2030 sieht den Erhalt des Kurhauses
(ob als Sanierung oder als Neubau) bzw. eine attraktive Versammlungsstätte in
Bad Rothenfelde ausdrücklich vor. Dabei ist hervorzuheben, dass vorrangig der
Erhalt oder eben ein Neubau eines entsprechenden Kursaals in vergleichbarer
Größe mit dem derzeitigen Saal im Kurhaus gewünscht wird. Der Bereich des
jetzigen Kurhauses solle städtebaulich (weiter) entwickelt werden.
Die
Hotelbedarfsanalyse PROJECT M vom 17.06.2019 sieht für den Standort Parkstraße
3/bisheriges Kurhausgrundstück „eine hohe Eignung für ein repräsentatives
Tagungs- und Wellnesshotel“. Zwar schließt PROJECT M eine Umnutzung des
bestehenden Kurhausgebäudes nicht grundsätzlich aus, sieht dies aber eher
kritisch.
Unter
Berücksichtigung des Kurhaus-Gutachtens „Bestandsanalyse und Bewertung“ der
assmann Münster GmbH vom 08.04.2019 (→Sanierung deutlich teurer als
Abriss und Neubau) wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das bestehende
Kurhaus abzureißen und somit als
strategisches Ziel die Neuausrichtung des Grundstückes Parkstraße 3 in Form
eines Hotels im gehobenen Segment in Verbindung mit einem Veranstaltungssaal in
vergleichbarer Größenordnung wie heute vorhanden anzustreben.
Um dieses
Ziel zu erreichen, sind die im Beschlussvorschlag aufgeführten Arbeitsschritte
bzw. Maßnahmen nach Auffassung der Verwaltung einerseits sinnvoll und
andererseits – zumindest zum Teil – zwingend erforderlich.
Nach Auffassung der Verwaltung sollte zu gegebener Zeit (nach Vorliegen der Machbarkeitsstudie) ein geeignetes Fachbüro (Vergaberechtsanwalt/Projektsteuerung) hinzugezogen werden.
Beschlussvorschlag:
Ziel:
Gestützt
auf den Masterplan Bad Rothenfelde 2030 (Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2019)
und der Hotelbedarfsanalyse PROJECT M in der Fassung vom 17.06.2019 verfolgt
die Gemeinde Bad Rothenfelde als zukünftige Nutzungszwecke auf dem Grundstück
Parkstraße 3 (jetziges Kurhaus, noch im Eigentum der
BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH), vorrangig:
- Hotel im gehobenen Segment
in
Verbindung mit einem
- Veranstaltungssaal mit einer Kapazität
von bis zu 499 Sitzplätzen in Reihenbestuhlung (vergleichbar mit der Größe im
jetzigen Kurhaus).
Arbeitsschritte/Maßnahmen:
Zur
Erreichung dieses Ziels werden folgende (erste) Arbeitsschritte bzw. Maßnahmen
durchgeführt:
1. Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
überträgt ihren derzeitigen 10%igen Geschäftsanteil
an der BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH unentgeltlich an die verbleibenden
Gesellschafter. Mit der Übertragung wird die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
von sämtlichen BRIG-Gesellschafterverpflichtungen entbunden.
2. Die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
kauft das Kurhausgrundstück
Parkstraße 3 vom jetzigen Grundstückseigentümer BRIG-Kurhaus-Betriebs-GmbH
zurück. Einzelheiten zu Kaufpreis und weiteren Vertragsmodalitäten werden in
nichtöffentlicher Sitzung beschlossen.
3. Zur Finanzierung des beabsichtigten
Rückkaufes wird die Gemeinde die Kapitalausstattung
der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH in erforderlichem Umfang (Kaufpreis plus
Abrisskosten) erhöhen.
4. Gestützt auf das Gutachten der assmann
Münster GmbH vom 08.04.2019 spricht sich der Gemeinderat für den Abriss des bestehenden Kurhauses aus.
Aus Kostengründen wird eine Sanierung/Erneuerung des bestehenden Kurhauses
nicht weiter verfolgt.
5. Zur Ermittlung der durch einen möglichen Abriss entstehenden Kosten
(u. a. für Altlastenbetrachtung mit Bauschadstoffuntersuchung etc.) ist ein
geeignetes Fachbüro durch die Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH zu
beauftragen.
6. Zur Finanzierung der durch Abriss und
a. o. Abschreibung entstehenden Kosten wird ein entsprechender Zuschuss beim Landkreis Osnabrück
beantragt (Hinweis: Gleichbehandlung mit Bad Iburg beim dortigen Kurhaus-Abriss
in 2010).
7. Als Grundlage für ein später
durchzuführendes, voraussichtlich EU-weites,
Vergabeverfahren (in Betracht kommen z. B. Investorenwettbewerb,
Architektenwettbewerb etc.) ist ein Katalog
mit erwünschten bzw. unerwünschten Ausnutzungen und Bebauungsmöglichkeiten für
das Grundstück Parkstraße 3 seitens der Gemeinde vorzugeben. Hierzu ist eine
Vor- bzw. Machbarkeitsstudie für das
Grundstück Parkstraße 3 in Auftrag zu geben. Die Verwaltung wird beauftragt,
als Grundlage für eine entsprechende freihändige Vergabe dieser freiberuflichen
Leistung drei Vergleichsangebote einzuholen.
8. Um dem nationalen Haushaltsrecht wie
auch den Belangen des EU-Rechts nachzukommen, ist als Grundlage für eine
spätere Konzept- bzw. Auftragsvergabe mit evtl. einhergehendem (Teil-)Verkauf
des Grundstückes ein Verkehrswertgutachten
in Auftrag zu geben. Dabei ist auch das gegenüberliegende
Kurhaus-Parkplatzgrundstück mit einzubeziehen.
Weisung an die Vertreter der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH:
Die
Vertreter der Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
werden angewiesen, einen entsprechenden Beschluss in der
Gesellschafterversammlung der Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH
herbeizuführen.