Am 13. August 2019 hat ein Gespräch zu dem Thema „Wegerandstreifen,
weiteres Vorgehen“ stattgefunden, siehe hierzu den anliegenden Vermerk.
Es wurde vereinbart, den Beschluss des Gemeinderates vom 27.06.2018 zu
ändern.
Bisheriger Beschluss:
Der Kompensationsflächenpool
Wegerandstreifen soll je nach Bedarf umgesetzt werden. Auf dieser Grundlage
sind die Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegparzellen in Absprache mit den
betroffenen Anliegern zu ermitteln.
Vor dem Hintergrund, dass die Eigentumsgrenzen
der gemeindlichen Parzellen schon ermittelt sind und die erforderlichen
Eichenspaltpfähle schon komplett gesetzt sind, ist es sinnvoll jetzt auch schon
die Kompensationsfläche anzulegen.
Bezüglich der Finanzierung und der langfristigen Betreuung sollte mit
der NLG der bestehende Dienstleistungsvertrag genutzt werden oder ein
gesonderter Dienstleistungsvertrag (wg. des finanziellen Umfanges)
abgeschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Punkt 2 des
Beschlusses vom 27.06.2018 wird wie folgt geändert:
Auf Grundlage der Eigentumsgrenzen der gemeindlichen Wegparzellen (sind im Frühjahr 2019 festgestellt worden) sollen alle Flächen gemäß der vorliegenden Planung angelegt werden, d. h. es wird ein Kompensationsflächenpool gebildet.
Die gesamten Kosten fallen dann jetzt an. Für die späteren Projekte können dann, je nach Notwendigkeit, die entsprechenden Ökopunkte abgebucht und abgerechnet werden.
Mit der NLG sind Gespräche mit dem Ziel zu führen, die Aufgabe „Wegerandstreifen-programm“ (Beschaffung, Anlegen, Unterhaltung und ggfs. Verkauf von als Kompensations-flächen nutzbare Wegerandstreifen) im Rahmen des bereits bestehenden Dienstleistungs-vertrages vom 28.10.2016 oder über einen gesonderten Dienstleistungsvertrag mit eigenem Verfahrenskonto der NLG zu übertragen.