Betreff
Parkraumbewirtschaftung in Bad Rothenfelde – Neufassung der Gebührenstruktur
Vorlage
X/2019/402
Art
Beschlussvorlage

Die aktuell gültige Parkgebührenordnung wurde vom Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde am 08.11.2018 beschlossen. Mit der neuen Parkgebührenordnung wurde die Bewirtschaftungszeit täglich von 09.00 – 19.00 Uhr festgelegt. Die Parkgebühren betragen auf allen öffentlich-rechtlich bewirtschafteten Parkplätzen 1 € je angefangene halbe Stunde. Im Rat herrschte Einigkeit darüber, die Erfahrungen der neuen Bewirtschaftung über ein Jahr abzuwarten, um dann ggfls. neu über die Parkraumbewirtschaftung zu entscheiden.

 

Die neuen Parkregelungen waren Anlass zu zahlreichen Beschwerden, insbesondere auch aus der Geschäftswelt. Auf die Eingaben der Geschäftsleute – vertreten durch das Ehepaar Prütz – und die beiden Gespräche am 24.06. und 05.09.2019 wird verwiesen.

 

Seitens der Gemeinde wurde im Gespräch am 24.06.2019 folgender Kompromiss – zunächst nur für den Zentralparkplatz – vorgeschlagen:

 

Bewirtschaftung von Montags – Freitags ab 12.00 Uhr (aktuell ab 09.00 Uhr). An

   Samstagen, Sonn- und Feiertagen bleibt es bei einer Bewirtschaftungsdauer von 09.00 –

   19.00 Uhr. 

 

Reduzierung der Parkgebühren auf 0,80 €/pro halbe Stunde für den Zentralparkplatz.

 

Dieser Kompromiss wurde dem Rat in der Sitzung am 27.06.2019 vorgestellt. Ein Beschluss wurde unter Hinweis darauf, dass eine Änderung der Verordnung im laufenden Jahr nicht in Betracht komme, um zunächst Erfahrungen mit der neuen Bewirtschaftung zu sammeln,  nicht gefasst. Diese Ratsauffassung wurde dem Ehepaar Prütz im Gespräch am 05.09.2019 nochmals verdeutlicht.

 

Auf die Vorlage eines Beschlussvorschlages wird zunächst verzichtet. Die Verwaltung schlägt vor, eine (mögliche) Neuregelung im Rahmen der Fachausschusssitzung unter Mitwirkung der Herren Mäthner und Bachert von der OPG zu erarbeiten. Diese wird dann in die neu zu beschließenden Parkgebührenordnung aufgenommen. Die Neuregelungen könnten dann zum 01.01.2020 in Kraft treten. 


Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag wird nicht unterbreitet. Eine (mögliche) Neuregelung der öffentlich-rechtlichen Parkraumbewirtschaftung in der Gemeinde Bad Rohenfelde wird in der Finanzausschusssitzung unter Mitwirkung der Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft (OPG)  erarbeitet. Dazu werden die Herren Mäthner und Bachert von der OPG vortragen.