Betreff
9. Änderungssatzung zur Wasserabgabensatzung
Vorlage
X/2019/416
Art
Beschlussvorlage

9. Änderungssatzung

 

zur Satzung

über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die

öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde

(Wasserabgabensatzung)

vom 19. Dezember 2019

 

 

Aufgrund der §§ 10 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 11. September 2019 (Nds. GVBl. S. 258) sowie der §§ 2 und 5 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. S. 121), hat der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde am 19.12.2019 folgende Änderungssatzung beschlossen:

 

 

 

Artikel I

 

§ 15  - Gebührensatz -

erhält folgende Fassung:

 

Für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage wird eine Gebühr in Höhe von

1,40 € bzw. brutto 1,50 €/m³ erhoben.

 

 

Artikel II

 

Die 9. Änderungssatzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Bad Rothenfelde, 19. Dezember 2019

 

 

GEMEINDE ROTHENFELDE

 

    (Siegel)

 

Rehkämper

Bürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Ge-bühren für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Bad Rothenfelde (Was-serabgabensatzung) wird in der dieser Niederschrift beigefügten Fassung beschlos-sen