Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2020
Vorlage
X/2019/419
Art
Beschlussvorlage
Auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 wird verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2020 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
bleiben unverändert (Anliegergrundstücke = 1,44 €/lfd. m Straßenfront,
Hinterliegergrundstücke = 1,20 €/lfd. m Straßenfront).
Damit ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.