Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2020
Vorlage
X/2019/419
Art
Beschlussvorlage

Auf die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 wird verwiesen.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2020 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze bleiben unverändert (Anliegergrundstücke = 1,44 €/lfd. m Straßenfront, Hinterliegergrundstücke = 1,20 €/lfd. m Straßenfront).

 

Damit ist der Erlass einer Änderungssatzung nicht erforderlich.