Mit dem als Anlage 3 beigefügten Schreiben vom 14.01.2020 beantragt der
Vorhabenträger die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker
Straße/Amselweg“.
Anlass der beantragten Änderung des Bebauungsplanes ist die langfristige
Standortsicherung des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße. Der
bestehende Mietvertrag läuft nach Angaben des Vorhabenträgers in absehbarer
Zeit aus und soll unter der Voraussetzung der Neuordnung der Parkfläche
langfristig verlängert werden. Ziel dieser Maßnahme ist die Umgestaltung und
Erweiterung der bisherigen Parkplatzfläche des Verbrauchermarktes. In dem Zuge
sollen im östlichen Teil des Geltungsbereiches außerdem Komfortgaragen mit
Dachbegrünung und einer optionalen Lademöglichkeit für Elektroautos aufgestellt
werden, die Mietern bzw. Wohnungseigentümern der umliegenden Wohngebäude
angeboten werden sollen. Diesbezüglich gebe es bereits große Nachfragen. Auch
der Parkplatz soll mit einer E-Ladestation ausgestattet werden. Ziel dieser
Umgestaltung sei eine voraussichtliche Entspannung des Verkehrsflusses im
Eingangsbereich des Verbrauchermarktes sowie die Schaffung neuer geräumiger
Parkmöglichkeiten, auch im Hinblick auf ein Verkehrskonzept für die Gemeinde
Bad Rothenfelde.
Ein Teil der Fläche (Flurstück 120/4, Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde)
wurde im Zuge der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel zur
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker
Straße/Amselweg“ bereits zum Sondergebiet SO „Nahversorgung“ umgewandelt (s.
Anlage 4). Das Flurstück 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, ist im
geltenden Flächennutzungsplan nach wie vor als gemischte Baufläche dargestellt
(s. Anlage 5), sodass zur Realisierung einer neu geordneten und erweiterten
Parkplatzanlage ebenfalls eine Änderung in „Sondergebiet SO“ vorzunehmen wäre,
um die nördlich gelegene Parkfläche dem Verbrauchermarkt zuzuordnen.
Der geltende Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ (s.
Anlage 6) setzt für das Flurstück 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde,
ein Mischgebiet mit zwei Vollgeschossen und einer max. Grundflächenzahl (GRZ)
von 0,4 sowie einer max. Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 fest. Entlang der
nördlichen Grundstücksgrenze ist eine 10 m breite Grünfläche festgesetzt,
welche die Umsetzung der Planungen des Vorhabenträgers in diesem Bereich
aktuell nicht ermöglichen. Im westlichen Grundstücksbereich ist eine Fläche für
Stellplätze festgesetzt. Im östlichen Grundstücksbereich, in dem zukünftig die
Garagen geplant sind, sind laut rechtskräftigem Bebauungsplan weder Stellplätze
noch eine anderweitige Bebauung vorgesehen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ (s. Anlage 7), dessen Geltungsbereich nur
das Flurstück 120/4 der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde, umfasst, setzt für
diesen Bereich des Grundstückes ein Sondergebiet SO „Nahversorgung“ für den
Standort des Verbrauchermarktes sowie im westlichen Bereich eine
Stellplatzfläche fest. Im östlichen Bereich, in dem später die Garagen mit 3 m
Grenzabstand aufgestellt werden sollen, liegt die Baugrenze 4 m von der
Grundstücksgrenze entfernt. Aus den genannten Gründen wird die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften erforderlich.
Durch die vorgeschlagenen Beschlüsse zur Einleitung der 46. Änderung des
Flächennutzungsplanes und zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32
„Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen Bauvorschriften erfolgen die
Grundsatzentscheidungen zur Aufnahme der Bauleitplanungen. Details ergeben sich
im weiteren Bauleitverfahren.
Beschlussvorschlag:
a) Um die
Neuordnung und Erweiterung der Parkfläche des Verbrauchermarktes an der
Osnabrücker Straße zu ermöglichen und den Standort des Verbrauchermarktes
langfristig zu sichern, ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad
Rothenfelde zum 46. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich der 46. Änderung des
Flächennutzungsplanes umfasst das Flurstück 120/13 der Flur 9, Gemarkung Bad
Rothenfelde. Er wird im Norden durch das Flurstück 121/2 der Flur 9, Gemarkung
Bad Rothenfelde, im Osten durch die Westgrenze des Flurstückes 119/1 der Flur
9, Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch das Flurstück 120/4 der Flur 9,
Gemarkung Bad Rothenfelde, und im Westen durch die Osnabrücker Straße begrenzt.
Die genaue Lage ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan.
b) Um die
Parkfläche des Verbrauchermarktes an der Osnabrücker Straße neu zu ordnen und
zu erweitern sowie eine langfristige Standortsicherung des Verbrauchermarktes
zu ermöglichen, ist im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
der Bebauungsplan Nr. 32 „Osnabrücker Straße/Amselweg“ mit örtlichen
Bauvorschriften zum 2. Mal zu ändern. Der Geltungsbereich des vorgenannten
Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 120/4 und 120/13 der Flur 9, Gemarkung
Bad Rothenfelde. Er wird im Norden durch das Flurstück 121/2 der Flur 9,
Gemarkung Bad Rothenfelde, im Osten durch das Flurstück 119/1 der Flur 9,
Gemarkung Bad Rothenfelde, im Süden durch die Nordgrenzen der Flurstücke 120/1,
120/9, 120/8, 120/10, 120/11 und 120/12, der Flur 9, Gemarkung Bad Rothenfelde,
und im Westen durch die Osnabrücker Straße begrenzt. Die genaue Lage ergibt
sich aus dem als Anlage 2 beigefügten Lageplan.
c) Da die
Neuordnung der Parkfläche in Verbindung mit einem möglichen Verkehrskonzept für
die Gemeinde Bad Rothenfelde steht, wird vorgeschlagen, zeitgleich zum
Bauleitverfahren ein Verkehrsentwicklungskonzept zu erarbeiten, um daraus
konkrete Erkenntnisse bzgl. Bedarfsfragen zu gewinnen.
d) Die
Verfahrenskosten sind vom Vorhabenträger zu übernehmen. Einzelheiten sind in einem
städtebaulichen Vertrag zu regeln.