Die Thematik Verkehr und Parken in, durch und um Bad Rothenfelde herum ist seit vielen Jahren Gesprächsthema in Bad Rothenfelde. Damit die Herausforderungen des Verkehrs lösungsorientiert angegangen und die Problematiken systematisch behoben werden können, soll für die Gemeinde Bad Rothenfelde ein Verkehrskonzept/Parkleitsystem erarbeitet werden.

 

Basierend auf Grundlage des für Bad Rothenfelde geltenden Städtebaulichen Rahmenplanes (aus 2000/2001) wurden bereits in den letzten Jahren sukzessive verkehrsberuhigende Steuerungsmaßnahmen im Kurzentrum vorgenommen. Beispielhaft seien hier die Ausweitung des geschwindigkeitsbeschränkten Bereiches mit 30 km/h bzw. 20 km/h im Kurzentrum sowie die baulichen Veränderungen an der Salinenstraße, der Osnabrücker Straße und der Frankfurter Straße genannt. Zudem wurden an verkehrsrelevanten zentralen Kreuzungen zugunsten einer verbesserten Sicherheit und Leichtigkeit aller Verkehrsteilnehmer Kreisverkehrsplätze hergestellt.

 

Bad Rothenfelde ist als prädikatisiertes Heilbad ganzjährig ein Tourismusmagnet und für Bürger und Gäste eine Gemeinde mit hoher Wohn- und Aufenthaltsqualität. Das Gemeindezentrum von Bad Rothenfelde hat einen urbanen Charakter. Auf kompakter Fläche finden sich Wohngebiete, Kur-, Einkaufs- und Erholungseinrichtungen mit entsprechendem Ziel,- Quell- und Binnenverkehr.

 

Durch die baulichen Investitionen der letzten Jahre (Kurpark, Straßenraum, Gesundheitstherme) hat Bad Rothenfeldes Attraktivität weiter zugenommen. Vor diesem Hintergrund ist sowohl in der Woche als auch insbesondere am Wochenende und an Feiertagen eine deutliche Steigerung der Anzahl der Tagesbesucher mit entsprechender Zunahme des Verkehrs zu verzeichnen. Eine weitere verkehrliche Beruhigung und damit auch eine nachhaltige Verringerung von Emissionen könnte die Wohn- und Aufenthaltsqualität in Bad Rothenfelde weiter verbessern. Sinnvoll erscheint es daher, ein entsprechendes Verkehrskonzept/Parkleitsystem zu erarbeiten und umzusetzen. Mit einem solchen Verkehrskonzept/Parkleitsystem sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie die Gemeinde in ihren strukturellen und funktional sensiblen Bereichen vom Kraftfahrzeugverkehr entlastet werden kann.

 

Eine diesbezügliche Willensbildung ist in dem am 27.06.2019 vom Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossenen „Masterplan 2030“ erfolgt. Bereits in der Präambel des „Masterplanes 2030“ und konkret im Handlungsfeld 3: „Verkehr, Klimaschutz und Natur“ ist als Ziel die Erstellung eines Verkehrskonzeptes, das für den fließenden Verkehr im Ortszentrum zu einer Verkehrsberuhigung führen soll, vorgesehen. Der „Masterplan 2030“ sieht die Beauftragung einer entsprechenden Konzeptentwicklung für Bad Rothenfelde vor. Diesem Thema soll nunmehr die notwendige Priorität gegeben werden.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 sind Haushaltsmittel von bis zu 50.000 Euro für die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes/Parkleitsystems vorgesehen.

 

Für die Eröffnung des Wettbewerbes (Einholung von drei/vier Angeboten) ist ein entsprechendes Leistungsverzeichnis vorzugeben, damit eine Vergleichbarkeit gegeben ist. Hierzu ist die Erarbeitung wesentlicher Eckpunkte zum Verkehrskonzept/Parkleitsystem durch die Verwaltung vorgesehen, die in eine Leistungsbeschreibung mündet. Bei der Erstellung könnte sowohl die zuständige Abteilung des Landkreises Osnabrück als auch die Osnabrücker Parkstätten-Betriebsgesellschaft (OPG) mit einbezogen werden und gegebenenfalls Unterstützung leisten. Nach Erörterung und Beschlussfassung der Leistungsbeschreibung in den zuständigen Gremien sollte diese als Grundlage für die Einholung von Angeboten verschiedener Verkehrsplanungsbüros (drei/vier Fachbüros) dienen. Nach Entscheidung für ein geeignetes Verkehrsplanungsbüro wäre ein entsprechender Auftrag zur Erstellung eines Verkehrskonzeptes/Parkleitsystems zu erteilen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Unter Bezugnahme auf den am 27.06.2019 vom Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschlossenen „Masterplan 2030“, die Anträge der FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Fraktion vom 20.03.2017 sowie der Grünen-Fraktion vom 04.09.2019 als modifizierter Antrag zum Antrag der Grünen-Fraktion vom 15.08.2019 und die Anfragen des Ratsherrn Albers vom 13.01.2020 sowie der CDU-Fraktion vom 15.01.2020

 

1.            wird die Verwaltung beauftragt, die wesentlichen Eckpunkte in Form einer Leistungsbeschreibung für die Erstellung eines Verkehrskonzeptes/Parkleitsystems für Bad Rothenfelde zu erarbeiten.

 

2.            Diese Leistungsbeschreibung ist als Grundlage für eine Angebotsheranziehung geeigneter Verkehrsplanungsbüros zu verwenden.

 

3.            Die Auftragsvergabe erfolgt nach einer mit der Leistungsbeschreibung zu erstellenden Bewertungsmatrix.