Betreff
Bebauungsplan Nr. 66 "Frankfurter Straße/Am Pagenkamp"; Sachstandsbericht - Vortrag zum Konzept "Frankfurter Straße 52"
Vorlage
X/2020/477
Art
Informationsvorlage

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 14.02.2019 im Gemeinderat gefasst (Protokoll Nr. X/122/2019, TOP 7).

Darauf folgte in der Sitzung des Gemeinderates am 27.06.2019 der Erlass einer Satzung der Gemeinde Bad Rothenfelde über die Anordnung einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ (Protokoll Nr. X/141/2019, TOP 5). Durch diese Veränderungssperre wird verhindert, dass während des Aufstellungsverfahrens bauliche Änderungen, die den Vorgaben des künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen, errichtet werden. Gleiches gilt für Nutzungsänderungen, die dem künftigen Bebauungsplan widersprechen würden. Grundsätzlich gilt eine Veränderungssperre zwei Jahre; die Geltungsdauer kann jedoch um ein Jahr (auf dann insgesamt drei Jahre), unter besonderen Umständen (z. B. wesentliche Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen) sogar um ein weiteres Jahr (auf insgesamt vier Jahre) verlängert werden.

Am 26.09.2019 fasste der Gemeinderat den Vorentwurfsbeschluss als Grundlage für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Protokoll Nr. X/149/2019, TOP 6). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 07.10.2019 statt; es folgte eine zweiwöchige Anhörungsfrist. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 30.09.2019 um eine Stellungnahme bis zum 01.11.2019 gebeten.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung ging mit Schreiben vom 17.10.2019 eine Eingabe des Grundstückseigentümers der „Frankfurter Straße 52“ bei der Gemeindeverwaltung ein. Die darin enthaltene Überplanung des Grundstückes, welches sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 66 „Frankfurter Straße/Am Pagenkamp“ befindet, wurde nach einem Gespräch der Beteiligten mit der Gemeindeverwaltung erneut überarbeitet und der Gemeindeverwaltung mit E-Mail vom 04.02.2020 übermittelt.

Dieses Konzept wird im Rahmen der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses am 10.03.2020 durch die Rechtsvertretung und den Architekten des Grundstückseigentümers vorgestellt.