Betreff
Schaffung von Kindergarten- und Krippenplätzen/Planung/Bau einer neuen Kindertagesstätte in der Gemeinde Bad Rothenfelde zur Deckung des Platzbedarfes künftiger Jahre; Antrag Ratsfrau Temme vom 03.02.2020 und Antrag Ratsherr Brinkmann vom 08.03.2020
Vorlage
X/2020/482
Art
Informationsvorlage

Die Entwicklung der Bedarfe an Betreuungsangeboten für Kinder im Alter von 0-6 Jahren auf Grundlage der Kindertagesstättenplanung des Landkreises Osnabrück bedeutet für Bad Rothenfelde, dass zusätzliche Platzangebote geschaffen werden müssen. Vgl. hierzu die vergangene Vorlage / Präsentation (Anlage 1).

 

Kurzfristiges Ziel:

Als erstes und kurzfristiges Ziel zur Erreichung der Bedarfsdeckung wurde am 20.02.2020 der Ausbau des Dachgeschosses der Villa Lehmann (KiTa Antoinette-Schiller) durch den Rat beschlossen.

 

Derzeit werden hier die entsprechenden Ergänzungsverträge mit der Schüchtermann-Klinik abgestimmt. Eine Umsetzung und Fertigstellung der zusätzlichen Räumlichkeiten soll bis zum Jahresende 2020 abgeschlossen sein und 18 weitere KiTa-Plätze (7 u3- und 11 ü3-Plätze) zur Verfügung stehen.

 

Daneben wird derzeit die Einrichtung einer Großtagespflege mit 8 Betreuungsplätzen im u3-Bereich bzw. die Erweiterung von Plätzen in der Tagespflege grundsätzlich geprüft.

 

 

Mittelfristiges Ziel:

Als mittelfristiges Ziel wird die Erweiterung um 3 KiTa-Gruppen an einem neuen Standort gesehen, um sowohl quantitativ als auch qualitativ gute Rahmenbedingungen für die Betreuung im KiTa-Bereich zu schaffen.

 

Hierzu stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten einer Umsetzung.

 

Möglichkeit 1:

Wie bereits im letzten Fachausschuss dargestellt, wurde die im letzten Jahr seitens der Verwaltung vorgestellte Alternative zum Ausbau der KiTa-Plätze an der Frankfurter Str. 52 verworfen. Dem Antrag von Onat Temme vom 03.02.2020 folgend, wird diese Möglichkeit noch einmal aufgegriffen.

 

Die vorliegenden Pläne (Anlage 2) bezogen sich auch auf die Einbindung des Familienservice- und Seniorenbüro sowie des Jugendzentrums an diesem Standort. Für diese Bereiche wurden zwischenzeitlich andere Räumlichkeiten bezogen, so dass der vorstehende Standort sich ausschließlich auf den KiTa-Bereich beziehen sollte.

 

Aufgrund der Gesamtfläche von etwa 700 qm ist eine 3gruppige Einrichtung durchaus denkbar / vorstellbar.

 

Hinsichtlich der Ausgestaltung sowohl der Räumlichkeiten als auch des Außenbereiches wäre ein Architekt im nächsten Schritt mit der Planung zu beauftragen.

 

Bisher liegt zu der Immobilie ein Raumplan für 2 Gruppen mit einem Investitionsvolumen von ca. 540.000 € vor (Anlage 2).

 

Neben den laufenden Kosten eines KiTa-Betriebes wären die Mietkosten (nach altem Angebot im jetzigen Bauzustand 6,50 € brutto pro qm) noch mit einzubeziehen.

 

Zur weiteren Prüfung und Planung dieser Möglichkeit der Schaffung von KiTa-Plätzen und Qualitätssicherung der vorhandenen Platze wäre die Verwaltung mit der Gesprächs- und Verhandlungsführung mit dem Architekten und dem Eigentümer zu beauftragen und entsprechende Finanzmittel zur Deckung der Planungskosten bereitzustellen.

 

 

Möglichkeit 2:

Ebenfalls wurden im letzten Fachausschuss die Möglichkeiten eines „neuen“ Standortes angesprochen mit der Variante im Eigentum oder über einen KiTa-Betreiber zu bauen.

 

Diese Varianten könnten an den Grundstücksstandorten „Sportpark“, „Münstersche Str.“ oder auch „Frankfurter Str.“ ergeben sein (Anlage 3).

 

Ob diese Standorte eine Bebauung zur Schaffung von KiTa-Plätzen erlauben und geeignet sind, wäre zunächst über das Baurecht / die Bauleitplanung zu prüfen und seitens eines Architekten zu planen.

 

Hier wäre die Verwaltung zu beauftragen Planungshonorare und Kostenschätzungen für die einzelnen Alternativen anzufragen. Die entsprechenden Finanzmittel müssten zur Verfügung gestellt werden.