Die Entwicklung der Bedarfe an Betreuungsangeboten für Kinder im Alter
von 0-6 Jahren auf Grundlage der Kindertagesstättenplanung des Landkreises
Osnabrück bedeutet für Bad Rothenfelde, dass zusätzliche Platzangebote
geschaffen werden müssen. Vgl. hierzu die vergangene Vorlage / Präsentation
(Anlage 1).
Kurzfristiges Ziel:
Als erstes und kurzfristiges Ziel zur Erreichung der Bedarfsdeckung
wurde am 20.02.2020 der Ausbau des Dachgeschosses der Villa Lehmann (KiTa
Antoinette-Schiller) durch den Rat beschlossen.
Derzeit werden hier die entsprechenden Ergänzungsverträge mit der
Schüchtermann-Klinik abgestimmt. Eine Umsetzung und Fertigstellung der
zusätzlichen Räumlichkeiten soll bis zum Jahresende 2020 abgeschlossen sein und
18 weitere KiTa-Plätze (7 u3- und 11 ü3-Plätze) zur Verfügung stehen.
Daneben wird derzeit die Einrichtung einer Großtagespflege mit 8
Betreuungsplätzen im u3-Bereich bzw. die Erweiterung von Plätzen in der
Tagespflege grundsätzlich geprüft.
Mittelfristiges Ziel:
Als mittelfristiges Ziel wird die Erweiterung um 3 KiTa-Gruppen an einem
neuen Standort gesehen, um sowohl quantitativ als auch qualitativ gute
Rahmenbedingungen für die Betreuung im KiTa-Bereich zu schaffen.
Hierzu stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten einer Umsetzung.
Möglichkeit 1:
Wie bereits im letzten Fachausschuss dargestellt, wurde die im letzten
Jahr seitens der Verwaltung vorgestellte Alternative zum Ausbau der KiTa-Plätze
an der Frankfurter Str. 52 verworfen. Dem Antrag von Onat Temme vom 03.02.2020
folgend, wird diese Möglichkeit noch einmal aufgegriffen.
Die vorliegenden Pläne (Anlage 2) bezogen sich auch auf die Einbindung
des Familienservice- und Seniorenbüro sowie des Jugendzentrums an diesem
Standort. Für diese Bereiche wurden zwischenzeitlich andere Räumlichkeiten
bezogen, so dass der vorstehende Standort sich ausschließlich auf den
KiTa-Bereich beziehen sollte.
Aufgrund der Gesamtfläche von etwa 700 qm ist eine 3gruppige Einrichtung
durchaus denkbar / vorstellbar.
Hinsichtlich der Ausgestaltung sowohl der Räumlichkeiten als auch des
Außenbereiches wäre ein Architekt im nächsten Schritt mit der Planung zu
beauftragen.
Bisher liegt zu der Immobilie ein Raumplan für 2 Gruppen mit einem
Investitionsvolumen von ca. 540.000 € vor (Anlage 2).
Neben den laufenden Kosten eines KiTa-Betriebes wären die Mietkosten
(nach altem Angebot im jetzigen Bauzustand 6,50 € brutto pro qm) noch mit
einzubeziehen.
Zur weiteren Prüfung und Planung dieser
Möglichkeit der Schaffung von KiTa-Plätzen und Qualitätssicherung der
vorhandenen Platze wäre die Verwaltung mit der Gesprächs- und
Verhandlungsführung mit dem Architekten und dem Eigentümer zu beauftragen und
entsprechende Finanzmittel zur Deckung der Planungskosten bereitzustellen.
Möglichkeit 2:
Ebenfalls wurden im
letzten Fachausschuss die Möglichkeiten eines „neuen“ Standortes angesprochen
mit der Variante im Eigentum oder über einen KiTa-Betreiber zu bauen.
Diese Varianten
könnten an den Grundstücksstandorten „Sportpark“, „Münstersche Str.“ oder auch
„Frankfurter Str.“ ergeben sein (Anlage 3).
Ob diese Standorte
eine Bebauung zur Schaffung von KiTa-Plätzen erlauben und geeignet sind, wäre
zunächst über das Baurecht / die Bauleitplanung zu prüfen und seitens eines
Architekten zu planen.
Hier wäre die Verwaltung zu beauftragen
Planungshonorare und Kostenschätzungen für die einzelnen Alternativen
anzufragen. Die entsprechenden Finanzmittel müssten zur Verfügung gestellt
werden.