Betreff
Verringerung Anzahl Ratsmitglieder für die Wahlperiode 2021 - 2026
Vorlage
X/2020/483
Aktenzeichen
rat/tw
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Bad Rothenfelde hat Stand: 30.09.2019 insgesamt 8.402 Einwohner/innen.

 

Landesamt für Statistik Niedersachsen
Bevölkerung Stand:  30.09.2019

 

459006 Bad Rothenfelde

8402

4067

4335

-

-

 

Gemäß § 46 Abs. 1 NKomVG) beträgt die Zahl der Ratsfrauen oder Ratsherren in Kommunen mit 8.001 bis 9.000 Einwohnerinen und Einwohnern 22.

 

In Gemeinden mit mehr als 8.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kann die Zahl der für die nächste allgemeine Wahlperiode zu wählenden Abgeordneten um 2, 4 oder 6 verringert werden. Die Entscheidung ist spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode (hier: 30.04.2020) durch Satzung zu treffen. Die Zahl von 20 Abgeordneten darf nicht unterschritten werden.

 

Der Beschluss über die Satzung bedarf der Mehrheit der Mitglieder des Rates der Gemeinde Bad Rothenfelde.

 

Die Möglichkeit der Verringerung der Zahl der Abgeordneten wurde u.a. vor dem Hintergrund geschaffen, weil Parteien und Wählergemeinschaften vermehrt Probleme bei der Gewinnung von geeigneten Kandidaten haben.

 

Weiterhin geht mit der Verringerung der Zahl der Abgeordneten eine Reduzierung der Aufwendungen für

 

Allg. Aufwandsentschädigungen (mtl. 55 € =                             660 €/Jahr),

Sitzungsgelder (Durchschnittlich 40 Sitzungen/Jahr x 25 € = 1.000 €/Jahr),

Fraktionsgelder (                                                                        120 €/Jahr)  und

IT-Kosten (Miete iPad Ratsinformationssystem) ca.                  700 €/Jahr.

 

einher. Das ergäbe Kosten pro Abgeordneten in Höhe von    2.480 €/Jahr. Hinzu kämen ggfls.  Besonderen Aufwandsentschädigungen für Fraktionsvorsitzende und Stellv. Bürgermeister.

 

Die Verwaltung gibt keine abschließende Beschlussempfehlung, weil es sich letztlich um eine politische Entscheidung handelt. 


Beschlussvorschlag:

 

 Alternative 1:

 

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde beschließt die Satzung der Gemeinde Bad Rothen-felde über die Verringerung der Zahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Wahlperiode 2021 – 2026 in der als Anlage beigefügten Fassung.

 

Alternative 2:

 

Der Rat macht von der „Kannvorschrift“ in Alternative 1 keinen Gebrauch und belässt es bei der in § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) normierten Anzahl der Abgeordneten für die Gemeinde Bad Rothenfelde (22 Abgeordnete für die Wahlperiode 2021 – 2026.)