Der Bericht der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann +
Partner GmbH, Osnabrück, über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2019 und des Lageberichtes 2019 des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom 28. August 2020 liegt vor. Die Prüfung wurde in der Zeit vom Juni
bis August 2020 durchgeführt. Er ist nach einem Gesprächsergebnis im Finanz-
und Betriebsausschuss für die Mitglieder des Ausschusses beigefügt.
Zum Lagebericht wird im Bericht
(Seite 16) vermerkt, dass er mit dem Jahresabschluss und den bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen im Einklang steht und insgesamt eine zutreffende
Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermittelt. Die Prüfung führte zu dem
Ergebnis, dass im Lagebericht die wesentlichen Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dargestellt sind.
Auf den Bestätigungsvermerk (Anlage
5 des Berichtes) wird besonders verwiesen.
Der Rat der Gemeinde hat den
Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht festzu-
stellen und zugleich über die
Entlastung der Betriebsleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns von
91.074,11 € zu entscheiden.
Der Mindestgewinn für 2019 beträgt
57.456,85 €, damit die volle Konzessionsabgabe ausgezahlt werden kann. Da der
Gewinn im Berichtsjahr über diesem erforderlichen Mindestbetrag liegt, konnte
in 2019 die volle Konzessionsabgabe in Höhe von 67.068,00 € berücksichtigt
werden. Sie wurde voll erwirtschaftet.
Die vorgeschriebene
Eigenkapitalquote von 40 % ist zum 31. Dezember 2019 erreicht.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Bad
Rothenfelde vom
31. Dezember 2019 in der Fassung des Prüfungsberichtes der
Wirtschaftsprüfungs-
gesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Dr. Klein, Dr. Mönstermann + Partner GmbH, Osnabrück, vom 28. August 2020 sowie
der Lagebericht wird
Þ vom Rat festgestellt.
Þ Der Betriebsleitung wird für das
Jahr 2019 Entlastung erteilt.
Þ Der
Mindestgewinn von 57.456,85
€
wird in die allgemeine Rücklage
eingestellt. Die Differenz
zum
Jahresgewinn = 91.074,11 € von 33.617,26
€
wird dem Sonderposten für den Gebührenausgleich zugeführt.