Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2021
Vorlage
X/2020/524
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr
2021 wird beschlossen.
Die Gebührensätze
ändern sich wie folgt:
Grundstücksart |
Gebühr
€/lfd. m (alt) |
Gebühr
€/lfd. m neu (ab 2021) |
Anliegergrundstücke |
1,44 |
1,80 |
Hinterliegergrundstücke |
1,20 |
1,56 |
Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.