Betreff
Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2021
Vorlage
X/2020/524
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebührenbedarfsberechnung des Gebührenhaushaltes Straßenreinigung für das Jahr 2021 wird beschlossen.

 

Die Gebührensätze ändern sich wie folgt:

 

Grundstücksart

Gebühr €/lfd. m (alt)

Gebühr €/lfd. m neu (ab 2021)

Anliegergrundstücke

1,44

1,80

Hinterliegergrundstücke

1,20

1,56

 

Auf die entsprechende Änderungssatzung der Straßenreinigungsgebührensatzung wird verwiesen.