Mit Schreiben vom 04.11.2019 wird die
städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Schaffung von Wohnbauflächen auf
dem Flurstück 330 der Flur 1, Gemarkung Strang, beantragt. Auf Grundlage eines
früheren Antrags des Grundstückseigentümers vom 27.01.2018 wurden seitens der
Gemeindeverwaltung bereits erste Planskizzen und Voruntersuchungen veranlasst.
Die südwestlich dieses Grundstücks
befindliche Fläche wurde im Städtebaulichen Rahmenplan als „nachrangiges
Entwicklungspotenzial Gewerbe“ (s. Anlage 2) erkannt. In den bisherigen
Planskizzen wurde daher entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine ca. 9 m
breite Fläche (entspricht einer Fläche von ca. 700 m²) als Zuwegung zu dieser
potenziellen Gewerbefläche zurückgehalten. Da diese Fläche jedoch einem landwirtschaftlichen
Vollerwerbsbetrieb zugehörig ist, ist zurzeit nicht von einer künftigen
Gewerbeansiedlung auszugehen. Sollte dies zu einem späteren Zeitpunkt
beabsichtigt werden, kann die Fläche auch von Süden erschlossen werden. Es wird
darauf hingewiesen, dass der Städtebauliche Rahmenplan als vorbereitendes
Leitbild für städtebauliche Entwicklungen dient. Es handelt sich nicht um eine
zwingende Vorgabe.
Um einen Flächenverbrauch für
voraussichtlich zunächst auf lange Sicht nicht genutzte Verkehrsflächen zu
vermeiden, schlägt die Verwaltung vor, auf dem Flurstück 330 der Flur 1,
Gemarkung Strang, keine Zufahrt zu der als Gewerbepotenzial erkannten Fläche
einzuplanen.
Hierbei handelt es sich zunächst um
einen Grundsatzbeschluss. Zur Aufnahme der Bauleitplanung wird im nächsten
Schritt ein Aufstellungsbeschluss gefasst.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Rothenfelde verfolgt aufgrund der hohen Nachfrage
und des wachsenden Bedarfs an Wohnbauland das Ziel, auf dem Flurstück 330 der
Flur 1, Gemarkung Strang (s. Anlage 1), Wohnbauflächen zu entwickeln.
Das
im Zuge des Städtebaulichen Rahmenplans von 2001 als „nachrangiges
Entwicklungspotenzial Gewerbe“ formulierte Ziel für den Bereich südwestlich
dieser Fläche wird nicht weiterverfolgt.