Hinsichtlich des Sachverhaltes wird auf die allgemein bekannte Corona-Situation und deren Auswirkung -insbesondere mit der verordnungsbedingten Schließung- auf die Gesundheitstherme carpesol verwiesen. Dies bedingt keine Besuchereinnahmen, keine Umsätze, Kurzarbeit, weiterlaufende Fixkosten etc.
Des Weiteren wird inhaltlich auf die Beschlussvorlage X/2020/485 und das Ratsprotokoll vom 28. April 2020 (nicht öffentlicher Teil) verweisen.
Die Höhe der zu erlassenden Pachtzahlungen entspricht in etwa der zu erwartenden Gewerbesteuerzahlung für das Jahr 2019 der carpesol GmbH & Co. KG. In 2019 wurde von der Pächterin ein deutlicher Jahresgewinn erzielt und sie konnte sich damit bilanziell wesentlich verbessern. Das Attribut eines ‚Unternehmens in Schwierigkeiten‘ konnte ad acta gelegt und der Zugang zu corona-Fördermittel erreicht werden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bad Rothenfelde bzw. der Eigenbetrieb Bäderbetriebe
beschließt als Eigentümer bzw. Verpächter der Therme carpesol im Rahmen des
Pachtverhältnisses mit der Fa. carpesol GmbH & Co. KG folgendes:
- Die Pachtzahlungen bzw. Nutzungsentschädigungen
für die Monate Juli und August 2020 in der Höhe von insgesamt 75.000 EUR
werden erlassen.
- Die Pachtzahlungen März, April, Mai,
Juni, September, Oktober, November und Dezember 2020 werden weiterhin bis
zum 30. September 2021 gestundet. Für die gestundeten Beträge sind keine
Stundungszinsen zu leisten.
- Die monatlichen Pachtzahlungen 2021
werden bis zum 30. September 2021 ebenfalls gestundet, sofern keine
zwischenzeitliche Öffnung der Therme erfolgt. Für die gestundeten Beträge
sind keine Stundungszinsen zu leisten.