Betreff
Deckung des Bedarfs an KiTa-Plätzen in Bad Rothenfelde für künftige Jahre
Vorlage
X/2021/572
Art
Beschlussvorlage

Nach den Anmeldezahlen für Kindergarten- und Krippenplätzen ist es wie in den Vorjahren auch in diesem Jahr wieder zu einer Warteliste gekommen.

Diese wird sukzessive abgearbeitet.

 

Derzeit stehen noch 7 Kinder (3 Kinder vollenden erst im laufendem KiTa-Jahr das 3. Lebensjahr) und 21 Kinder im u3-Bereich auf der Warteliste (Stand 22.03.2021).

 

ü3-Bereich:

Ab Vollendung des 3. Lebensjahres besteht ein Rechtsanspruch auf institutionelle Betreuung im Umfang eines Vormittagsplatzes. Darüber hinaus gehende erforderliche Betreuungszeiten, z.B. aufgrund von Berufstätigkeit beider Elternteile, können über ein vorzuhaltendes Angebot an Ganztagsplätzen oder auch über die Betreuung in der Kindertagespflege gedeckt werden.

 

Weiterhin besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf eine konkrete Einrichtung innerhalb der Kommune.

 

Verschiedener Faktoren, wie zum Beispiel Schuleingangsuntersuchungen oder auch der Stichtag „Flexi-Kinder“ zum 01.05.2021 führen dazu, dass erst im Frühjahr des neuen KiTa-Jahres eine abschließende Platzvergabe erfolgen kann und nicht allen Eltern frühzeitig Planungssicherheit gegeben werden kann.

Lt. dem aktuellen Melderegister fallen in diesem KiTa-Jahr z.B. 15 Kinder in Bad Rothenfelde unter diese „Flexi-Regelung“.

 

Nach dem 01. Mai 2021 können aller Voraussicht nach alle ü3-Kinder mit einem KiTa-Platz versorgt werden.

 

Weiterhin besteht aktuell die Möglichkeit für 3 Kinder ab 01.08.2021 einen Platz zu erhalten, der die Betreuungszeiten von 8 Uhr bis 13 Uhr umfasst. Ggfs. könnte eine Ergänzung über die Tagespflege bei nachgewiesenem notwendigen Betreuungsbedarf angeboten werden.

 

Um etwas mehr Flexibilität zu schaffen, wäre es sinnvoll, das Platzangebot um eine weitere Gruppe zu ergänzen.  

 

u3-Bereich:

Mit Vollendung des 1. Lebensjahres besteht ein Betreuungsanspruch. 

Dieser kann realisiert werden über einen institutionellen Platz oder ein Angebot in der Kindertagespflege.

 

Die Krippenplätze sind in den Einrichtungen der kirchlichen Träger begrenzt.

Derzeit werden 45 Krippenplätze vorgehalten. Weitere Plätze können insbesondere für 2jährige Kinder in den altersübergreifenden Gruppen zur Verfügung gestellt werden.

 

Bad Rothenfelde hält ein gut organisiertes Angebot an Kindertagespflege-Plätzen vor.

 

Hier können bei Bedarf Betreuungsmöglichkeiten angeboten werden, die auch über den regulären Betreuungsrahmen einer KiTa (max. 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr) hinausgehen.

 

In der Tagespflege sind Betreuungszeiten flexibler möglich. So können hier Zeiten vor 7.00 Uhr angeboten werden, ebenfalls in den Abendstunden und möglicherweise sogar über Nacht.

 

Auch konnten schon im Einzelfall Angebote an Wochenenden organisiert werden.

 

Diese Flexibilität der Kindertagespflege ist insbesondere für Familien mit Arbeitszeiten im Schichtdienst / in Wechselschicht wichtig.

 

Im Bereich der u3-Kinder moderat ein zusätzliches Angebot zu schaffen wird für sinnvoll erachtet.

 

Möglichkeiten und Pläne zur kurz- und mittelfristigen Schaffung von zusätzliche Betreuungsplätze:

 

  1. Die Einrichtung eines Waldkindergartens ist in der Planung und soll noch zum Sommer 2021 umgesetzt werden. Mit dieser Einrichtung werden 15 KiTa-Plätze im ü3-Bereich mit einer Betreuungszeit von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr zur Verfügung gestellt.

 

  1. Weiterhin wird derzeit der Aus- und Umbau am Standort der KiTa Löwenzahn im derzeit noch vermieteten Obergeschoss des Gebäudes an der Versmolder Straße geplant.

 

Eine Beauftragung des Architeken Hawes zur Planung ist bereits erfolgt, die ersten Entwurfspläne sind erstellt und den Mietparteien wurde zwischenzeitlich zum Jahresende 2021 gekündigt.

 

Hier kann möglicherweise über eine Zwischenlösung (Container oder Räume in der Mehrzweckhalle) schon kurzfristig eine Lösung für zusätzliche Betreuungsplätze gefunden werden.

 

  1. Eine weitere Option wäre das Werben von weiteren Tagesmüttern bzw. die Prüfung der Einrichtung einer Großtagespflege. Hier könnten ggfs. kurzfristig ebenfalls im kleineren Umfang, aber eben sehr betreuungsflexibel Plätze eingerichtet werden.

  

 

Die langfristige Planung hinsichtlich eines Neubaus mit Verlagerung von derzeitigen Bestandsstandorten wäre gesondert zu prüfen. Eine grundsätzliche Abfrage zu einer Kostenschätzung Neubau einer KiTa mit 2 bis 3 Gruppen ohne Grundstücks- und Erschließungskosten wurde bei einem Architekten angefragt. Eine Antwort liegt noch nicht vor.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein möglichst bedarfsgerechtes Angebot an zusätzlichen Betreuungsplätzen in institutionellen Einrichtungen und in der Kindertagespflege / Großtagespflege ab dem 01.08.2021 zur Verfügung zu stellen.