Mit der als Anlage beigefügten Austrittserklärung vom Ratsmitglied Dirk Dreyer vom 27.04.2021 aus der bisherigen FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe könnten sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen Änderungen in der Sitzverteilung im VA und in den Ratsausschüssen ergeben. Dies hängt davon ab, ob Ratsmitglied Dreyer fraktions- bzw. gruppenlos ist, oder ob eine neue Gruppe im Rat gebildet wird.
Verwaltungsausschuss:
Die Sitzverteilung im VA richtet sich nach § 75 Abs. NkomVG i.V.m. § 71 Abs. 2 NKomVG. Bleibt Ratsherr Dreyer als Einzelratsmitglied ohne Gruppenbildung im Rat ändert sich an der bisherigen Sitzverteilung im VA nichts und die Zusammensetzung kann weiterhin Bestand haben.
Ratsausschüsse:
Bei der Zusammensetzung der Ratsausschüsse ergeben sich durch den Austritt des Ratsmitglieds Dreyer aus der FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung. Die neue FDP/Striedelmeyer-Gruppe besetzt die bisher von Ratsherrn Dreyer inne gehabten Sitze neu.
Ratsmitglied Dreyer kann gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.
Die Verteilung der Ausschussvorsitze richtet sich nach § 71 Abs. 8 NKomVG. Entsprechend der beigefügten Anlage ergibt sich folgendes Zugriffsrecht:
1. Zugriff: CDU-Fraktion
2. Zugriff: SPD-Fraktion
3. Zugriff: CDU-Fraktion
4. Zugriff: Losentscheid zwischen CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
Das Los zieht gem. § 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG der Ratsvorsitzende.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der
Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt zur Kenntnis, dass das Ratsmitglied Dirk Dreyer
mit Schreiben vom 27.04.2021 seinen Austritt aus der Gruppe
FDP/Striedelmeyer/Dreyer erklärt hat und ab dem Zeitpunkt fraktions- bzw. gruppenlos
als Einzelratsmitglied im Rat vertreten ist.
2.
Aufgrund des
Stärkeverhältnisses der Fraktionen für die Sitzverteilung in den Ausschüssen
des Rates bzw. die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird gem. § 71
Abs. 5 NKomVG festgestellt, dass die
CDU-Fraktion (9
Mitglieder) weiterhin über 3 Sitze in den Ratsausschüssen sowie 2 Sitze im
Verwaltungsausschuss,
die SPD-Fraktion (5
Mitglieder) weiterhin über 2 Sitze in den Ratsausschüssen und 1 Sitz im
Verwaltungsausschuss,
die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (3 Mitglieder) weiterhin über 1 Sitz in den Ratsausschüssen sowie
1 Sitz im Verwaltungsausschuss,
die Gruppe
FDP/Striedelmeyer (2 Mitglieder) über 1 Sitz in den Ratsausschüssen § 71 Abs. 4
NKomVG und 1 Grundmandat im VA nach § 75 Abs. 1 NKomVG i. V. m. § 71 Abs. 4 NKomVG verfügt.
Das fraktions- bzw.
gruppenlose Ratsmitglied Dreyer erhält kein Grundmandat im Verwaltungsausschuss
und kann gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl
beratendes Mitglied werden.
3.
Die Zusammensetzung
des Verwaltungsausschusses mit
dem 1. Stellv.
Bürgermeister Edmund Tesch,
der 2. Stellv.
Bürgermeisterin Claudia Klotzbach,
dem Beigeordneten
Franz-Josef Albers,
dem Beigeordneten
Michael Beetz und
dem
Grundmandatsinhaber Ratsherr Martin Diekamp
bleibt unverändert.
4.
Aufgrund der (Neu-)
Benennung durch die „FDP/Striedelmeyer-Gruppe“ sowie dem fraktions- bzw.
gruppenlosen Einzelratsmitglied Dreyer ergibt sich für die betroffenen
Ratsausschüsse und die Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad Rothenfelde
GmbH folgende (neue) Besetzung:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss –
unberührt
Schul-, Jugend- und Sozialausschuss –
unberührt
Tourismusausschuss – unberührt
Finanz- und Betriebsausschuss
Fraktion / Gruppe Mitglied
CDU Ratsherr
Tesch
CDU Ratsherr
Meyer zu Theenhausen
CDU Ratsherr
Kuchenbecker
SPD Ratsherr
Brinkmann
SPD Ratsfrau
Meyer-Schübli
Bündnis 90 / Die
Grünen Ratsherr Beetz
FDP/Striedelmeyer-Gruppe Ratsherr Diekamp
Ratsherr Dreyer
wird gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG im ………………………………
beratendes
Mitglied.
Die Verteilung der
Ausschussvorsitze erfolgt gem. § 71 Abs. 8 NKomVG.
Entsprechend der
beigefügten Anlage ergibt sich folgendes Zugriffsrecht:
1. Zugriff: CDU-Fraktion
2. Zugriff: SPD-Fraktion
3. Zugriff: CDU-Fraktion
4. Zugriff: Losentscheid zwischen CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 /
Grüne
(Das Los zieht gem.
§ 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG der Ratsvorsitzende)
Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad
Rothenfelde GmbH
Fraktion / Gruppe Mitglied Stellvertretung
CDU Ratsfrau
Klotzbach Ratsherr
Wernemann
CDU Ratsherr
Kuchenbecker Ratsherr Meyer zu Theenhausen
CDU Ratsherr
Vater-Lippold Ratsfrau Pohlmann
SPD Ratsfrau
Temme Ratsfrau
Meyer-Schübli
SPD Ratsherr
Bunselmeyer Ratsherr Albers
Bündnis 90/Grüne Ratsherr Beetz Ratsherr Schulte
FDP/Striedelmeyer Ratsherr Diekamp Ratsherr Striedelmeyer
Verkehrskommission
Name Fraktion
/ Organisation
Ratsherr Albers SPD-Fraktion
Ratsherr Beetz Bündnis 90 / Die Grünen
Bremer, Karl-Heinz Verkehrswacht
Ratsherr Diekamp FDP/Striedelmeyer-Gruppe
Janböke, Michael Gemeindebrandmeister
Ratsherr
Vater-Lippold CDU-Fraktion
Hier erhält die
FDP/Striedelmeyer-Gruppe den Sitz von Herrn Dreyer.
Die vorstehenden Ausschussbesetzungen werden
gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.