Betreff
Neubesetzung von Rats- und weiteren Gremien infolge der Änderung des Stärkeverhältnisses im Rat
Vorlage
X/2021/585
Aktenzeichen
HA
Art
Beschlussvorlage

 

Mit der als Anlage beigefügten Austrittserklärung vom Ratsmitglied Dirk Dreyer vom 27.04.2021 aus der bisherigen FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe könnten sich aufgrund des neuen Stärkeverhältnisses der Fraktionen und Gruppen Änderungen in der Sitzverteilung im VA und in den Ratsausschüssen ergeben. Dies hängt davon ab, ob Ratsmitglied Dreyer fraktions- bzw. gruppenlos ist, oder ob eine neue Gruppe im Rat gebildet wird.

Verwaltungsausschuss:

Die Sitzverteilung im VA richtet sich nach § 75 Abs. NkomVG i.V.m. § 71 Abs. 2 NKomVG. Bleibt Ratsherr Dreyer als Einzelratsmitglied ohne Gruppenbildung im Rat ändert sich an der bisherigen Sitzverteilung im VA nichts und die Zusammensetzung kann weiterhin Bestand haben.

 

Ratsausschüsse:

Bei der Zusammensetzung der Ratsausschüsse ergeben sich durch den Austritt des Ratsmitglieds Dreyer aus der FDP/Striedelmeyer/Dreyer-Gruppe keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung. Die neue FDP/Striedelmeyer-Gruppe besetzt die bisher von Ratsherrn Dreyer inne gehabten Sitze neu.

 

 

Ratsmitglied Dreyer kann gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze richtet sich nach § 71 Abs. 8 NKomVG. Entsprechend der beigefügten Anlage ergibt sich folgendes Zugriffsrecht:

 

1.            Zugriff: CDU-Fraktion

2.            Zugriff: SPD-Fraktion

3.            Zugriff: CDU-Fraktion

4.            Zugriff: Losentscheid zwischen CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen

Das Los zieht gem. § 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG der Ratsvorsitzende.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.           

Der Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde nimmt zur Kenntnis, dass das Ratsmitglied Dirk Dreyer mit Schreiben vom 27.04.2021 seinen Austritt aus der Gruppe FDP/Striedelmeyer/Dreyer erklärt hat und ab dem Zeitpunkt fraktions- bzw. gruppenlos als Einzelratsmitglied im Rat vertreten ist.

 

2.           

Aufgrund des Stärkeverhältnisses der Fraktionen für die Sitzverteilung in den Ausschüssen des Rates bzw. die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt, dass die

 

CDU-Fraktion (9 Mitglieder) weiterhin über 3 Sitze in den Ratsausschüssen sowie 2 Sitze im Verwaltungsausschuss,

 

die SPD-Fraktion (5 Mitglieder) weiterhin über 2 Sitze in den Ratsausschüssen und 1 Sitz im Verwaltungsausschuss,

 

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3 Mitglieder) weiterhin über 1 Sitz in den Ratsausschüssen sowie 1 Sitz im Verwaltungsausschuss,

 

die Gruppe FDP/Striedelmeyer (2 Mitglieder) über 1 Sitz in den Ratsausschüssen § 71 Abs. 4 NKomVG und 1 Grundmandat im VA nach § 75 Abs. 1 NKomVG i. V. m.  § 71 Abs. 4 NKomVG verfügt.

 

Das fraktions- bzw. gruppenlose Ratsmitglied Dreyer erhält kein Grundmandat im Verwaltungsausschuss und kann gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG in einem Ausschuss seiner Wahl beratendes Mitglied werden.

 

3.           

Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses mit

 

dem 1. Stellv. Bürgermeister Edmund Tesch,

der 2. Stellv. Bürgermeisterin Claudia Klotzbach,

dem Beigeordneten Franz-Josef Albers,

dem Beigeordneten Michael Beetz und

dem Grundmandatsinhaber Ratsherr Martin Diekamp

 

bleibt unverändert.

 

 

 

4.           

Aufgrund der (Neu-) Benennung durch die „FDP/Striedelmeyer-Gruppe“ sowie dem fraktions- bzw. gruppenlosen Einzelratsmitglied Dreyer ergibt sich für die betroffenen Ratsausschüsse und die Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH folgende (neue) Besetzung:

 

Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss – unberührt

 

Schul-, Jugend- und Sozialausschuss – unberührt

 

Tourismusausschuss – unberührt

 

Finanz- und Betriebsausschuss

 

Fraktion / Gruppe                          Mitglied

CDU                                                      Ratsherr Tesch

CDU                                                      Ratsherr Meyer zu Theenhausen

CDU                                                      Ratsherr Kuchenbecker

SPD                                                       Ratsherr Brinkmann

SPD                                                       Ratsfrau Meyer-Schübli

Bündnis 90 / Die Grünen             Ratsherr Beetz

FDP/Striedelmeyer-Gruppe        Ratsherr Diekamp

 

 

Ratsherr Dreyer wird gem. § 71 Abs. 4 Satz 3 NKomVG im ………………………………

beratendes Mitglied.

 

Die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt gem. § 71 Abs. 8 NKomVG.

Entsprechend der beigefügten Anlage ergibt sich folgendes Zugriffsrecht:

 

1.            Zugriff: CDU-Fraktion

2.            Zugriff:                 SPD-Fraktion

3.            Zugriff: CDU-Fraktion

4.            Zugriff: Losentscheid zwischen CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Grüne

(Das Los zieht gem. § 71 Abs. 8 Satz 3 NKomVG der Ratsvorsitzende)

 

 

 

Gesellschafterversammlung Kurverwaltung Bad Rothenfelde GmbH

 

Fraktion / Gruppe          Mitglied                                             Stellvertretung

CDU                                      Ratsfrau Klotzbach                         Ratsherr Wernemann

CDU                                      Ratsherr Kuchenbecker Ratsherr Meyer zu Theenhausen

CDU                                      Ratsherr Vater-Lippold Ratsfrau Pohlmann

SPD                                       Ratsfrau Temme                             Ratsfrau Meyer-Schübli

SPD                                       Ratsherr Bunselmeyer  Ratsherr Albers

Bündnis 90/Grüne           Ratsherr Beetz                 Ratsherr Schulte

FDP/Striedelmeyer         Ratsherr Diekamp                           Ratsherr Striedelmeyer

 

 

 

 

Verkehrskommission

 

Name                                                   Fraktion / Organisation

Ratsherr Albers                SPD-Fraktion

Ratsherr Beetz                  Bündnis 90 / Die Grünen

Bremer, Karl-Heinz                         Verkehrswacht

Ratsherr Diekamp                           FDP/Striedelmeyer-Gruppe

Janböke, Michael                            Gemeindebrandmeister

Ratsherr Vater-Lippold  CDU-Fraktion

 

Hier erhält die FDP/Striedelmeyer-Gruppe den Sitz von Herrn Dreyer.

 

 Die vorstehenden Ausschussbesetzungen werden gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.