Der Behelfsparkplatz an der
Ulmenallee, der heute von Mitarbeitern und Besuchern der Schüchtermann-Klinik
genutzt wird, wurde vor längerer Zeit im Rahmen umfangreicher
Sanierungsarbeiten an der Klinik übergangsweise und befristet als Parkplatz für
die Handwerker angelegt. Damit sollte verhindert werden, dass diese die
umliegenden Nebenstraßen zuparken.
Im Laufe der Zeit gab es immer wieder „Gründe“ das Provisorium weiter bestehen
zu lassen.
Neben der Nichteinhaltung technischer Erfordernisse entspricht die Nutzung als
Parkfläche nicht den planungsrechtlichen Gegebenheiten, die nur eine
landwirtschaftliche Nutzung zulassen.
Um hier geordnete Verhältnisse zu schaffen wird daher der Antrag gestellt,
a) einen Bebauungsplanes aufzustellen, der die Nutzung als Parkplatz rechtlich
absichert
oder
b) auf der Fläche die ursprüngliche landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen,
entsprechend der derzeitigen planungsrechtlichen Darstellung
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend des Antrages der
SPD-Fraktion vom 15.02.2021, einen Bebauungsplan für den Bereich des
„Schotterparkplatzes“ an der Ulmenallee aufzustellen oder zu bewirken, dass die
Parkplatzfläche der ursprünglichen Nutzung zugeführt wird oder den Landkreis
Osnabrück aufzufordern dort rechtlich tätig zu werden.