Betreff
Eröffnung der Sitzung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit sowie Feststellung zur Bildung von Fraktionen und Gruppen
Vorlage
Y/2021/001
Art
Beschlussvorlage

Die Konstituierung des Rates besteht im Kern in der Wahl des Ratsvorsitzenden. Erst danach ist der Rat als handlungsfähiges Organ vorhanden. Die Wahl steht deshalb am Anfang der Sitzung und wird unter der Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes, das auch der Bürgermeister sein kann (dem Altersvorsitzenden), vorgenommen. Deshalb erscheint es auch sachgerecht, dass dieser die Sitzung eröffnet und die für die Wahl des Ratsvorsitzenden notwendige Beschlussfähigkeit feststellt.

 

In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die von dem Alterspräsidenten vorzunehmende tatsächliche Feststellung, welche Fraktionen und Gruppen ihre Bildung beim Bürgermeister angezeigt haben; eines besonderen Tagesordnungspunktes bedarf diese Feststellung nicht. Der Wortlaut dieser Feststellung könnte wie folgt lauten:

 

„Es wird festgestellt, dass dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgende Fraktionen, Gruppen bzw. Einzelratsmitglieder angehören:“

 

CDU-Fraktion mit 8 Ratsmitgliedern

 

 

SPD-Fraktion mit 5 Ratsmitgliedern

 

 

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit 4 Ratsmitgliedern

 

 

FDP-Fraktion mit 2 Ratsmitgliedern

 

 

AfD ein Ratsmitglied

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Es wird festgestellt, dass dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgende Fraktionen, Gruppen bzw. Einzelbewerber angehören:

 

CDU-Fraktion mit 8 Ratsmitgliedern

 

SPD-Fraktion mit 5 Ratsmitgliedern

 

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit 4 Ratsmitgliedern

 

FDP-Fraktion mit 2 Ratsmitgliedern

 

AfD ein Ratsmitglied