Die Konstituierung des Rates
besteht im Kern in der Wahl des Ratsvorsitzenden. Erst danach ist der Rat als
handlungsfähiges Organ vorhanden. Die Wahl steht deshalb am Anfang der Sitzung
und wird unter der Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes,
das auch der Bürgermeister sein kann (dem Altersvorsitzenden), vorgenommen.
Deshalb erscheint es auch sachgerecht, dass dieser die Sitzung eröffnet und die
für die Wahl des Ratsvorsitzenden notwendige Beschlussfähigkeit feststellt.
In diesem Zusammenhang empfiehlt
sich die von dem Alterspräsidenten vorzunehmende tatsächliche Feststellung,
welche Fraktionen und Gruppen ihre Bildung beim Bürgermeister angezeigt haben;
eines besonderen Tagesordnungspunktes bedarf diese Feststellung nicht. Der Wortlaut
dieser Feststellung könnte wie folgt lauten:
„Es wird festgestellt, dass dem
Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgende Fraktionen, Gruppen bzw.
Einzelratsmitglieder angehören:“
CDU-Fraktion mit 8 Ratsmitgliedern
SPD-Fraktion mit 5 Ratsmitgliedern
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
mit 4 Ratsmitgliedern
FDP-Fraktion mit 2 Ratsmitgliedern
AfD ein Ratsmitglied
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde folgende
Fraktionen, Gruppen bzw. Einzelbewerber angehören:
CDU-Fraktion mit 8 Ratsmitgliedern
SPD-Fraktion mit 5 Ratsmitgliedern
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit 4 Ratsmitgliedern
FDP-Fraktion mit 2 Ratsmitgliedern
AfD ein Ratsmitglied