Betreff
Wahl der / des Ratsvorsitzenden
Vorlage
Y/2021/003
Art
Beschlussvorlage

Die Wahl des Ratsvorsitzenden, die keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 67 NKomVG. Die / der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte der Abgeordneten für die Dauer der Wahlperiode gewählt (§ 61 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).

 

Jedes Mitglied der Vertretung, also auch der Bürgermeister ist vorschlags- und wahlberechtigt. Wählbar ist jedoch nur ein Abgeordneter „aus der Mitte der Abgeordneten“.

 

Wahlvorschlag:

 

Ratsvorsitzende/r

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Frau …………. / Herr ………..  wird für die Dauer der Ratsperiode zur Ratsvorsitzenden / zum Ratsvorsitzenden gewählt.