Betreff
Wahl der / des Ratsvorsitzenden
Vorlage
Y/2021/003
Art
Beschlussvorlage
Die Wahl des Ratsvorsitzenden, die
keiner Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss bedarf, erfolgt nach § 67
NKomVG. Die / der Ratsvorsitzende wird aus der Mitte der Abgeordneten für die
Dauer der Wahlperiode gewählt (§ 61 Abs. 1 Satz 1 NKomVG).
Jedes Mitglied der Vertretung,
also auch der Bürgermeister ist vorschlags- und wahlberechtigt. Wählbar ist
jedoch nur ein Abgeordneter „aus der Mitte der Abgeordneten“.
Wahlvorschlag:
Ratsvorsitzende/r |
|
Beschlussvorschlag:
Frau …………. / Herr ……….. wird für
die Dauer der Ratsperiode zur Ratsvorsitzenden / zum Ratsvorsitzenden gewählt.