Betreff
Beschluss über die Geschäftsordnung
Vorlage
Y/2021/005
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung.

 

Nachdem das „Präsidium“ des Rates (d. h. Wahl des Ratsvorsitzenden und Bestimmung der Stellvertretung eingerichtet ist, schließt sich die Beschlussfassung über die vorläufige oder auch endgültige Fassung der Geschäftsordnung des Rates für die neue Wahlperiode an, damit für Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der zukünftigen Sitzungen eine Regelung zur Verfügung steht. Der diesbezügliche Beschluss bedarf als Verfahrensregelung nicht der Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss.

 

Um für die konstituierende Ratssitzung eine Regelung zur Verfügung zu haben, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung zu beschließen. Als Vorlage hierzu diente die Muster-Geschäftsordnung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Mögliche Änderungswünsche können im Rahmen einer anderweitigen Ratssitzung neu beschlossen werden.

 

 

Anlage:

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in der Fassung vom 04.11.2021 wird zugestimmt.