Gemäß § 69 NKomVG gibt sich der
Rat eine Geschäftsordnung.
Nachdem
das „Präsidium“ des Rates (d. h. Wahl des Ratsvorsitzenden und Bestimmung der
Stellvertretung eingerichtet ist, schließt sich die Beschlussfassung über die
vorläufige oder auch endgültige Fassung der Geschäftsordnung des Rates für die
neue Wahlperiode an, damit für Verfahrensfragen im weiteren Verlauf der
zukünftigen Sitzungen eine Regelung zur Verfügung steht. Der diesbezügliche
Beschluss bedarf als Verfahrensregelung nicht der Vorbereitung durch den
Verwaltungsausschuss.
Um für die
konstituierende Ratssitzung eine Regelung zur Verfügung zu haben, wird seitens
der Verwaltung vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung zu
beschließen. Als Vorlage hierzu diente die Muster-Geschäftsordnung des
Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. Mögliche Änderungswünsche können
im Rahmen einer anderweitigen Ratssitzung neu beschlossen werden.
Anlage:
Beschlussvorschlag:
Der Geschäftsordnung für den Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde in der
Fassung vom 04.11.2021 wird zugestimmt.