Betreff
Bildung des Verwaltungsausschusses
Vorlage
Y/2021/006
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltungsausschuss (Hauptausschuss) besteht gemäß § 74 NKomVG aus

 

-          dem Bürgermeister,

-          Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und

-          Abgeordneten mit beratender Stimme nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG (Grundmandate).

 

Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 14 – 24 Ratsmitglieder haben 4 (Regelfall).

 

Erhöhung der Zahl der Beigeordneten

 

In Gemeinden, die neben dem Bürgermeister 16 bis 44 Ratsmitglieder haben kann, der Rat für die Dauer der Legislaturperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

 

Dem Rat der Gemeinde Bad Rothenfelde gehören 20 Ratsmitglieder (+ Bürgermeister) an. D.h., die Zahl der Beigeordneten beträgt grundsätzlich 4, wenn sich diese Zahl nicht durch Beschluss auf 6 erhöhen soll. Wenn dies der Fall sein sollte, so bedarf es eines Ratsbeschlusses, der vor der Verteilung der Sitze gefasst werden muss.

 

Für die Ausschussbildung, d.h. auch für die Bildung des Verwaltungsausschusses, gilt das Verteilungsverfahren nach d´Hondt. Für den Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Rothenfelde stellt sich unter Berücksichtigung der Fraktionsfeststellung (unter TOP 1 geschehen)

 

-          CDU-Fraktion mit                   8 Mitgliedern

-          SPD-Fraktion mit                    5 Mitgliedern

-          Grünen-Fraktion mit 4 Mitgliedern

-          FDP-Fraktion mit                    2 Mitgliedern

 

folgende Besetzung/Sitzverteilung dar (Berechnung der Höchstzahlen nach d´Hondt, d.h. Fraktionsstärke geteilt durch 1, 2, 3 usw.)

 

4 Beigeordnete

 

 

CDU-Fraktion (8 Sitze)

SPD-Fraktion  (5 Sitze)

Grüne-Fraktion  (4 Sitze)

FDP (2 Sitze)

./. 1

8       1. Zugriff

5        2. Zugriff

4       3. Zugriff

2

./. 2

4       4. Zugriff

2,5

2

1

./. 3

2,66   

1,66

1

0,66

Beigeordnete:

2 Beigeordnete

1 Beigeordneter

1 Beigeordneter

0 Beigeordnete

 

Die FDP-Fraktion erhält ein Grundmandat nach § 71 Abs. 4 Satz 1 NKomVG.

 

Die AfD mit nur einem Ratsvertreter ist fraktionslos und findet daher hier bei der Vergabe der Beigeordnetensitze nach § 71 Abs. 2 NKomVG keine Berücksichtigung.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bad Rothenfelde besteht neben dem Bürgermeister aus

 

-          2 Beigeordneten der CDU-Fraktion

-          je 1 Beigeordnetem der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sowie

-          1 Abgeordneten mit beratender Stimme (Grundmandat) der FDP-Fraktion

 

2.

Als Beigeordnete / Abgeordneter mit beratender Stimme und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden bestimmt/benannt:

 

Fraktion

 

Mitglied

Stellvertreter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

*Abgeordneter mit beratender Stimme (Grundmandat)

 

 

3.

Gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG werden die vorstehende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung hiermit festgestellt.